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Bundesamt für Güterverkehr (Link zur Startseite)

Förderprogramm Aus- und Weiterbildung

Auszahlung für die Förderperiode 2009

Hinweis: Die Abgabe von Verwendungsnachweisen zur Förderperiode 2009 ist nur noch für laufende Verfahren (Förderung von Ausbildungsverhältnissen) möglich.

Ausbildungsmaßnahmen

Die Auszahlung erfolgt nach Erlass und Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides (1 Monat nach Bekanntgabe oder nach erklärtem Verzicht auf die Einlegung eines Widerspruchs) sowie nach Vorlage des ordnungsgemäßen Zwischen- bzw. Verwendungsnachweises in jeweils vier Teilbeträgen wie folgt:

  1. Teilzahlung nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit
  2. Teilzahlung nach Ende des 1. Ausbildungsjahres
  3. Teilzahlung nach Ende des 2. Ausbildungsjahres
  4. Teilzahlung nach Ende des 3. Ausbildungsjahres
    (erfolgreicher Abschluss der Ausbildung erforderlich)

Den nachfolgend abrufbaren amtlichen Vordruck für den Verwendungsnachweis nebst Anlagen füllen Sie bitte erst dann aus und senden ihn an das Bundesamt, nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten und bewilligte Maßnahmen fristgerecht durchgeführt haben.

Formulare
(für laufende Verfahren aus dem Beantragungsjahr 2009)

Hinweis: Anlage 2 muss bei Veränderungen von Maßnahmen (inhaltlicher oder finanzieller Art) verwendet werden. Die Anlagen 1, 3 und 4 sind nur erforderlich, falls der Platz im Verwendungsnachweis (Antrag auf Auszahlung) nicht ausreicht.

Sämtliche Formulare und Anlagen bitte möglichst per Computer ausfüllen. Drucken Sie die Unterlagen danach aus und unterschreiben Sie diese an den entsprechend gekennzeichneten Stellen. Anträge können -wirksam- ausschließlich in Papierform gestellt werden. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist unwirksam.

Zusatzinformationen

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