Förderprogramm Aus- und Weiterbildung
Auszahlung für die Förderperiode 2009
Hinweis: Die Abgabe von Verwendungsnachweisen zur Förderperiode 2009 ist nur noch für laufende Verfahren (Förderung von Ausbildungsverhältnissen) möglich.
Ausbildungsmaßnahmen
Die Auszahlung erfolgt nach Erlass und Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides (1 Monat nach Bekanntgabe oder nach erklärtem Verzicht auf die Einlegung eines Widerspruchs) sowie nach Vorlage des ordnungsgemäßen Zwischen- bzw. Verwendungsnachweises in jeweils vier Teilbeträgen wie folgt:
- Teilzahlung nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit
- Teilzahlung nach Ende des 1. Ausbildungsjahres
- Teilzahlung nach Ende des 2. Ausbildungsjahres
- Teilzahlung nach Ende des 3. Ausbildungsjahres
(erfolgreicher Abschluss der Ausbildung erforderlich)
Den nachfolgend abrufbaren amtlichen Vordruck für den Verwendungsnachweis nebst Anlagen füllen Sie bitte erst dann aus und senden ihn an das Bundesamt, nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten und bewilligte Maßnahmen fristgerecht durchgeführt haben.
Formulare
(für laufende Verfahren aus dem Beantragungsjahr 2009)
Ausfüllanleitung "Verwendungsnachweis Ausbildung" (PDF, 102 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verwendungsnachweis Ausbildung (VN-A) (PDF, 719 KB, Datei ist nicht barrierefrei)Dieses Formular bitte immer ausfüllen.
Anlage 1 (VN-A) -Liste für weitere Auszubildende- (PDF, 714 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anlage 2 (VN-A) -Erläuterungen bei Abweichungen- (PDF, 647 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anlage 3 (VN-A) -Liste für weitere Kosten- (PDF, 715 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anlage 4 (VN-A) -Liste für weitere Belege- (PDF, 744 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Hinweis: Anlage 2 muss bei Veränderungen von Maßnahmen (inhaltlicher oder finanzieller Art) verwendet werden. Die Anlagen 1, 3 und 4 sind nur erforderlich, falls der Platz im Verwendungsnachweis (Antrag auf Auszahlung) nicht ausreicht.
Sämtliche Formulare und Anlagen bitte möglichst per Computer ausfüllen. Drucken Sie die Unterlagen danach aus und unterschreiben Sie diese an den entsprechend gekennzeichneten Stellen. Anträge können -wirksam- ausschließlich in Papierform gestellt werden. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist unwirksam.
- "Häufig gestellte Fragen (FAQ)" zum Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" (Förderperiode 2009)
