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Bundesamt für Güterverkehr (Link zur Startseite)

Förderprogramm Aus- und Weiterbildung

Anträge für die Förderperiode 2012

Wichtiger Hinweis: Die Antragsfrist beginnt am 01.Oktober 2011 und endet am 15. Januar 2012.

Was ist zu tun, um eine Zuwendung zu erhalten?

Fördermittel müssen beim Bundesamt für Güterverkehr beantragt werden. Die Bearbeitung der vollständigen Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Maßgeblich ist das Datum, zu dem der Antrag der Bewilligungsbehörde vollständig vorliegt. Unvollständige Anträge können im Rahmen der Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Förderperiode 2012 nicht berücksichtigt werden.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Eine Zuwendung kann nur dann gezahlt werden, wenn die beantragten und bewilligten Maßnahmen fristgerecht durchgeführt und bezahlt wurden. Zum Nachweis muss dem Bundesamt das Formular "Verwendungsnachweis" bis spätestens 31. März 2013 ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.

Formulare

Nachfolgend stehen Ihnen die erforderlichen Antragsunterlagen zum Download zur Verfügung. (Die Formulare zur Einleitung des Auszahlungsverfahrens finden Sie ab dem 01.01.2012 unter der Rubrik "Auszahlung").

Die geplanten Aufwendungen müssen nach Kalenderjahren getrennt und auf die einzelnen Kostenpositionen aufgeschlüsselt angegeben werden.

Zusatzinformationen

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