De-minimis
Informationen zur Förderperiode 2009
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis konnten Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die die Voraussetzungen erfüllen, bis zum Ablauf der Antragsfrist am 15.10.2009 für die Förderperiode 2009 Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag) erhalten:
- je fahrzeugbezogene Maßnahme bis 2.000 Euro
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen) - je personenbezogene Maßnahme bis 800 Euro
(z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten) - je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis 1.400 Euro
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen)
Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ergab sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (bis zu 600 Euro), multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober 2008 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und war auf 33.000 Euro jährlich begrenzt.
