Fahrverbote für Lkw
Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Deutschland
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Übersicht der Feiertage mit Fahrverbot für das Jahr 2012
Den Gesetzestext des § 30 Abs. 3 und 4 StVO können Sie hier einsehen.
Ferienreisefahrverbot in Deutschland
Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.
Alle Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen auf der Homepage des Verkehrsministeriums zur Verfügung.
Den Text der Ferienreiseverordnung als pdf-Dokument sowie eine Auflistung der Verbotsstrecken finden Sie hier.
Fahrverbote im Ausland
Die Wirtschaftskammer Österreich hat einen Online-Ratgeber zum Thema Lkw-Fahrverbot entwickelt. Damit kann man für alle österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen prüfen, ob für den Lkw ein Fahrverbot besteht.
