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Was sind bilaterale Genehmigungen und wo erhalte ich diese?

Bilaterale Genehmigungen sind Einzelfahrt- und Zeitgenehmigungen (Jahresgenehmigungen), die auf der Grundlage von Abkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat bilateral vereinbart wurden. Sie werden nach § 8 (GüKGrKabotageV) vom 22. Dezember 1998, neueste Fassung, an Unternehmer mit Sitz in Deutschland ausgegeben.

Diese Genehmigungen sind kontingentierte Inhabergenehmigungen und gelten nur für den in der Urkunde genannte Unternehmer*in. Sie sind nicht übertragbar. Sie können Bedingungen und Auflagen enthalten wie beispielsweise die Anforderungen an die Verwendung von Nutzfahrzeugen, die einer bestimmten Emissionsklasse zugeordnet sind.

Es werden hierbei Genehmigungen für den

  • Wechsel- und Transitverkehr und für den
  • Dreiländerverkehr ohne Durchfahren des Heimatlandes unterschieden.

Bilaterale Genehmigungen gelten grundsätzlich nur für den Wechsel- und Transitverkehr.

Der sogenannte Dreiländerverkehr, das heißt, Beförderungen zwischen zwei Staaten durch ein Unternehmen, das seinen Sitz in einem dritten Staat, in diesem Fall Deutschland, hat, ist nur möglich, wenn der Heimatstaat (Deutschland) auf verkehrsüblichem Weg durchfahren wird.

Dreiländerverkehr ohne Durchfahren des Heimatstaates ist nur mit besonderen bilateralen Genehmigungen möglich, die Deutschland mit einigen Staaten vereinbart hat.

Bilaterale Genehmigungen für Aserbaidschan, Belarus (Weißrussland), Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russische Föderation, Ukraine, Usbekistan Tadschikistan, Niederlande, Schweiz, Belgien, Estland, Finnland, Lettland und Litauen werden von der Genehmigungsausgabe des Bundesamtes in Berlin ausgegeben, die organisatorisch der Außenstelle Schwerin zugeordnet ist. Diese bilateralen Genehmigungen sind schriftlich bei der Genehmigungsausgabe Berlin mit folgendem Antragsformular zu beantragen.

Weiterhin werden bilaterale Genehmigungen für Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Nordmazedonien, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei, Kosovo, Österreich, Portugal, Slowakische Republik, Spanien, Ungarn und Bulgarien durch die Regierung der Oberpfalz in Regensburg ausgegeben.

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