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Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2013 ist der Lkw-Verkehr in Deutschland beschränkt. Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen in dieser Zeit an allen Samstagen von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.

Datum 28.06.2013

Das Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt.

Den Text der Ferienreiseverordnung als pdf-Dokument sowie eine Auflistung der Verbotsstrecken finden Sie auf der Homepage des Verkehrsministeriums.

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