Für das Förderprogramm De-minimis liegen mit diesem Eingangsdatum 7.500 Anträge vor, im Bereich Weiterbildung handelt es sich um mehr als 5.000 Anträge. Diese Anträge werden nunmehr sukzessive bewilligt.
Da derzeit noch nicht absehbar ist, wie viele Mittel für die Bedienung der Verwendungsnachweise des letzten Jahres benötigt werden, ist noch nicht ersichtlich, ob darüber hinaus eine Bewilligung von Anträgen erfolgen kann, die nach dem 1. Oktober 2012 beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sind.
Parallel zum Erlass der Zuwendungsbescheide hat somit insbesondere noch die Bearbeitung der zuvor genannten Verwendungsnachweise und die daraus resultierende Auszahlung von Fördermitteln hohe Priorität. Aufgrund dessen und sowie der großen Zahl an Anträgen mit Eingangsdatum 1. Oktober 2012 kann nicht genau mitgeteilt werden, zu welchem Zeitpunkt die Antragsteller einen Zuwendungsbescheid erhalten werden. Mitgeteilt werden kann aber, dass in diesem Fall mit Sicherheit vom Erhalt eines Bescheides ausgegangen werden kann. Insoweit wird darum gebeten, dass seitens der Antragsteller möglichst auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Förderanträge verzichtet wird.
Um die Bearbeitung der Verwendungsnachweise zeitnah abschließen zu können, ist vorgesehen, dass das Bundesamt die Zuwendungsempfänger aus der Förderperiode 2012 per E-Mail anschreibt, die bislang noch keinen Verwendungsnachweis vorgelegt haben. Die Vorlagefrist für die Verwendungsnachweise endet am 31. März 2013.