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Kontrollen der Kraftomnibusse

Der Kontrolldienst des BAG ist seit dem 30. September 2014 auch in Bayern berechtigt, Kraftomnibusse zur Überwachung der Rechtsvorschriften über die Beschäftigung und die Tätigkeiten des Fahrpersonals anzuhalten.

Datum 30.09.2014


Eine entsprechende Bekanntmachung wurde im Verkehrsblatt vom 30.09.2014 (Heft 18, Seite 687) veröffentlicht.

In allen anderen Bundesländern besteht für das Bundesamt bereits die Berechtigung, Kraftomnibusse zu Kontrollzwecken anzuhalten.

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