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Richtlinie Aus- und Weiterbildung
Förderperiode 2015

Die Abstimmungen zum Entwurf der Förderrichtlinie laufen derzeit noch.
Wir informieren Sie, sobald nähere Informationen zum möglichen Inkrafttreten und zum Antragsbeginn im Förderprogramm Aus- und Weiterbildung vorliegen.

Datum 05.11.2014

Die neue Förderrichtlinie „Aus- und Weiterbildung“ wird aktuell auf Grundlage der neuen Gruppenfreistellungsverordnung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeitet.

Rechtlicher Hintergrund:

Zuwendungen nach der Förderrichtlinie „Aus- und Weiterbildung“ finden ihre Rechtsgrundlage im europäischen Recht. Die neue Gruppenfreistellungsverordnung VO (EU) Nr. 651/2014 ist am 26. Juni 2014 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 01. Juli 2014 in Kraft getreten.

Für die Förderperiode 2015 findet die Vorgängerverordnung damit keine Anwendung mehr.

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