Für die Förderperiode 2014 ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass die bisherigen EU-Verordnungen, auf die sich die nationalen Förderrichtlinien für die aktuelle Förderperiode stützten, im Förderprogramm De-minimis am 30. Juni 2014 ausgelaufen ist und im Förderprogramm Aus- und Weiterbildung nach derzeitigem Sachstand im Laufe des Jahres 2014 endet. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt bis Ende Juni vordringlich De-minimis-Förderanträge bearbeitet.
Aktuell findet schwerpunktmäßig die Bearbeitung der Anträge im Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ statt. Parallel hierzu werden auch die Verwendungsnachweise für die Förderperiode 2013 in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Bundesamt sukzessive beschieden.
Sofern Ihr Verwendungsnachweis aus vorgenannten Gründen noch nicht bearbeitet werden konnte, bitten wir um Ihr Verständnis und von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.