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Aktuelle Informationen zum BREXIT

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland tritt mit Ablauf des 31.01.2020 aus der Europäischen Union aus.

Datum 31.01.2020

Nach der Unterzeichnung des Austrittsabkommens durch Großbritannien und die Europäische Union (EU) tritt der Brexit am 1. Februar 2020 in Kraft. Das Vereinigte Königreich tritt damit geregelt aus der EU aus.

Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020 vor, während der das Vereinigte Königreich weiter wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird. Die EU-Gemeinschaftslizenzen bleiben in Bezug auf Großbritannien und Nordirland also bis Ende dieses Jahres gültig.

Innerhalb des Zeitraums zwischen dem Austritt und dem 31.12. 2020 ist die Nutzung von CEMT-Genehmigungen für Beförderungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union nicht erforderlich.

In Bezug auf die Gebührenerhebung im Rahmen der Antragsbescheidung gilt: mit der bloßen Einrei-chung des Antrags werden noch keine Gebühren erhoben. Diese werden erst mit Auftragsbearbeitung und Bescheidung des Antrags fällig. Unabhängig davon können die CEMT-Genehmigungen jederzeit zurückgegeben werden. Eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühr i.H.v. 130,00 Euro erfolgt dabei nicht.

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