Aus- und Weiterbildung
Informationen zur Förderperiode 2011
Wichtiger Hinweis: Die Antragsfrist zur Förderperiode 2011 beginnt mit dem 01.11.2010 und endet am 15.02.2011. Anträge für Maßnahmen, die ab 01.01.2011 begonnen werden, können in diesem Zeitraum gestellt werden. Die Anträge müssen bis zum 15.02.2011 beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein.
Bitte beachten Sie auch: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge sind also vor Vorhabensbeginn zu stellen. (Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrages oder Ausbildungsvertrages zu werten).
- Was wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Wie hoch ist die Förderung?
- In welchem Zeitraum können Anträge gestellt werden?
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:
- betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin
- Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen
Wie wird gefördert?
Zunächst ist ein form- und fristgerechter Antrag erforderlich. Nach Prüfung der Unterlagen durch die Bewilligungsbehörde (BAG) wird daraufhin ein Zuwendungsbescheid erlassen. Hierin wird dem Antragsteller u.a. mitgeteilt, welche der beantragten Maßnahmen bis zu welcher Summe grundsätzlich gefördert werden können.
Wichtig: Die Auszahlung einer Förderung kann erst danach in einem 2. Schritt durch die form- und fristgerechte Einreichung eines Verwendungsnachweises (Antrag auf Auszahlung) eingeleitet werden. Mittels dieses Verwendungsnachweises muss der Antragsteller gegenüber der Bewilligungsbehörde den Nachweis erbringen, welche der grundsätzlich förderwürdigen Maßnahmen tatsächlich fristgerecht durchgeführt und bezahlt wurden.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Anteil der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche die “KMU"-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, können einen Zuschuss in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Bei den übrigen Unternehmen beträgt der Zuschuss 60 %.
Erfolgreiche Ausbildungsverhältnisse werden mit 35.000 Euro (KMU) oder 30.000 Euro (übrige Unternehmen) bezuschusst. Es wird eine Ausbildungsdauer von 36 Monaten berücksichtigt.
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 % (KMU) oder 60% (übrige Unternehmen) gewährt. Die förderfähigen Maßnahmen sind in einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt.
In welchem Zeitraum können Anträge gestellt werden?
Für das Förderprogramm Aus- und Weiterbildung der Förderperiode 2011 können Anträge ab dem 01. November 2010 gestellt werden. Gerne können Sie hierzu auch unser neues "Elektronisches Antragsverfahren" nutzen. Anträge die nach dem 15. Februar 2011 beim Bundesamt für Güterverkehr eingehen, gelten als verspätet.
