De-minimis
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen.
Mit den Maßnahmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtline bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.
Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschliesslich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 12 t zGG) sein.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
