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Bundesamt für Güterverkehr (Link zur Startseite)

Förderprogramme für den Güterkraftverkehr

Das BAG bietet im Auftrag des BMVBS die beiden Förderprogramme "De-minimis" und "Aus- und Weiterbildung" an. Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie unter "FAQ (häufig gestellte Fragen)"

Allgemeine Informationen

Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut verständigten sich der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen des europäischen Güterverkehrs Zuwendungen in Höhe von 600 Mio. Euro p.a. für Unternehmen des Güterkraftverkehrs bereitzustellen.

Davon wurde zum 01.September 2007 in einem ersten Schritt die Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge mit einem Volumen von 150 Mio. Euro pro Jahr abgesenkt sowie weitere 100 Mio. Euro pro Jahr durch das Förderprogramm zur Anschaffung emissionsarmer Lkw (sog. Innovationsprogramm) realisiert. Das verbleibende Volumen in Höhe von 350 Mio. Euro pro Jahr, das den Unternehmen bisher in Form von abgesenkten Mautsätzen zugute kam, wurde zum 01.01.2009 durch die Förderprogramme "De-minimis" und "Aus- und Weiterbildung" zur Verfügung gestellt.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit der Durchführung der beiden Förderprogramme beauftragt. Das BAG ist somit Bewilligungsbehörde und für die Bearbeitung der Förderanträge zuständig.

Wer wird gefördert?
Dem Grunde nach zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen und ausschliesslich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeugen ab12 t zulässigem Gesamtgewicht sind. (Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.)

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung. (Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.)

Förderperiode 2010

Die Richtlinien der Förderperiode 2010 beinhalten einige wesentliche Änderungen gegenüber dem Förderjahr 2009, insbesondere zum Förderprogramm De-minimis. Beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise hierunter und auf den folgenden Seiten sowie die Regelungen in den einzelnen Richtlinien.

Der Bewilligungszeitraum zur Förderperiode 2010 beginnt frühestens zum 01.01.2010 und nur dann, sofern der Antrag bei der Bewilligungsbehörde vollständig vorliegt.

Wichtiger Hinweis:
Mit der Durchführung zu fördernder Maßnahmen darf erst nach Antragstellung und frühestens ab dem 01.01.2010 begonnen werden.

Weitere Informationen sowie Vordrucke und Formulare für die Förderperiode 2010 erhalten Sie hier:

Antragsverfahren

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs. Maßgeblich ist das Datum, zu dem der Antrag vollständig bei der Bewilligungsbehörde vorliegt.

Für das Jahr 2010 werden keine Abschlagszahlungen als Vorleistung auf geplante förderfähige Investitonen mehr geleistet. Es handelte sich dabei um eine Ausnahmeregelung, die ausschliesslich für die Förderperiode 2009 galt. Das bedeutet, dass die Zahlung von Zuwendungen erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises und der entsprechenden Anlagen erfolgt.

Stellt die Bewilligungsbehörde bei der Bearbeitung des eingegangenen Antrags fest, dass antragsbegründende Unterlagen fehlen, wird der Antragsteller zur Nachreichung der erforderlichen Unterlagen -mit einer Frist von zwei Wochen- aufgefordert. Werden die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist nachgereicht, so kann die Bewilligungsbehörde nach Aktenlage entscheiden.

Hinweis: Es ist beabsichtigt, im Laufe der Förderperiode 2010 ein internetbasiertes Antragsverfahren einzuführen. Die bisherige Möglichkeit einer papiergebundenen Antragstellung wird jedoch zunächt parallel dazu weiterhin angeboten. Die aktuellen Förderrichtlinien berücksichtigen bereits die Einführung dieses neuen Verfahren.

Förderperiode 2009

Informationen und Formulare (Verwendungsnachweise etc.) zur Förderperiode 2009 erhalten Sie über nachfolgende Links:

Noch Fragen?

Nutzen Sie zur Beantwortung Ihrer Fragen bitte zunächst unsere FAQ (Häufig gestellte Fragen) sowie die obigen Querverweise zu den jeweiligen Förderprogrammen.
Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Bundesamt für Güterverkehr unter der Service-Nummer 0221/5776-2699 (montags bis donnerstags 9 - 12 und 13 - 15 Uhr, freitags bis 14.30 Uhr) oder nutzen Sie die folgende E-Mail-Adresse: info.foerderprogramme@bag.bund.de zur Übermittlung Ihrer Fragen.

Zusatzinformationen

Schnellzugriff: Anträge zum Förderprogramm 2010

Schnellzugriff: Vordrucke Verwendungsnachweise 2009

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