Informationen zum EETS
Elektronisches Register für den europäischen elektronischen Mautdienst (EETS) in der Bundesrepublik Deutschland
Der europäische elektronische Mautdienst (EETS) hat zum Ziel, dessen Nutzern den Zugang zum mautpflichtigen europäischen Straßennetz mit nur einem Vertrag und nur einem Bordgerät eines EETS-Anbieters zu ermöglichen.
Dieser Mautdienst ergänzt die nationalen elektronischen Mautdienste der Mitgliedstaaten und gewährleistet, dass die in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen und die künftig eingeführten Mautsysteme für EETS-Nutzer gemeinschaftsweit interoperabel sind.
Auf der Grundlage der Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (in Deutschland umgesetzt im Mautsystemgesetz) und der Entscheidung 2009/750/EG der Kommission vom 6. Oktober 2009 über die Festlegung der Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten (Bekanntmachung vom 13. April 2010 im Bundesanzeiger Nr. 55 vom 13. April 2010) schaffen die Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für die Einführung des EETS in ihren EETS-Gebieten.
Soweit hierfür Änderungen bestehender Rechtsvorschriften oder der Erlass neuer Rechtsvorschriften in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sein werden, sind die entsprechenden Rechtssetzungsverfahren durch die zuständigen Stellen angestoßen worden. Nach Abschluss der Rechtssetzungsverfahren werden diese im Bundesgesetzblatt und im Internetangebot des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) veröffentlicht.
Das BAG führt das nationale elektronische Register für den EETS (EETS-Register) gemäß den Vorgaben von Artikel 19 der Entscheidung 2009/750/EG. Es trägt für die Aktualisierung des EETS-Registers Sorge.
