Straßenkontrollen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
Im Rahmen der Straßenkontrollen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz wird die Einhaltung verschiedenster Vorschriften überprüft.
Die Einhaltung der Lenk-und Ruhezeiten sowie die Vorschriften des Kontrollgeräts werden dabei genauso kontrolliert wie güterkraftverkehrsrechtliche Genehmigungen, der Zustand des Beförderungsmittels oder die Einhaltung der gefahrgut- und abfallrechtlicher Vorschriften – um nur die wichtigsten zu nennen.
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Maut-Straßenkontrollen des BAG
Das BAG ist zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Autobahnmaut für Lkw auf Bundesautobahnen und ausgewiesenen Bundesstraßen nach dem Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG).
Die Mautkontrolle wird während der Vorbeifahrt an einem
Lkw durchgeführt. Hierbei liest das vorbeifahrende Kontrollfahrzeug entsprechende Daten aus der sog. OBU (On Board Unit; Fahrzeuggerät) des mautpflichtigen Lkw aus und prüft, ob für den befahrenen Abschnitt die Maut ordnungsgemäß entrichtet wurde.
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