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Bundesamt für Güterverkehr (Link zur Startseite)

Häufig gestellte Fragen zur Fahrerkarte

Kann meine Fahrerkarte eingezogen werden?

Ja, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist, ein anderer Fahrer Ihre Karte benutzt bzw. benutzt hat oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erschlichen wurde.

Was muss ich tun, wenn die Fahrerkarte nicht funktioniert?

Bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte geben Sie die Karte der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle zurück. Sie dürfen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte dann höchstens 15 Kalendertage fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist. Er muss aber nachweisen, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraumes vorzulegen oder zu benutzen.

Was muss ich tun, wenn meine Fahrerkarte gestohlen wird?

Sie dürfen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte bis höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist. Sie müssen aber nachweisen, dass es nicht möglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen. Bei Diebstahl der Fahrerkarte drucken Sie am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen aus, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, geben auf dem Ausdruck Angaben zu ihrer Person an (Name und Nummer ihres Führerscheins oder Name und Nummer ihrer Fahrerkarte) und versehen diese mit Ihrer Unterschrift. Bei Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei der zuständigen Polizeibehörde den Diebstahl zur Anzeige bringen und bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen Ersatz beantragen.

Was muss ich tun, wenn ich die Fahrerkarte verliere?

Der Verlust der Fahrerkarte ist der zuständigen Behörde des ausstellenden Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, zu melden. Sie dürfen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, sofern Sie nachweisen können, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.

Bei Verlust der Fahrerkarte drucken Sie am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen aus, die das digitale Kontrollgerät aufgezeichnet hat, machen auf dem Ausdruck Angaben zu Ihrer Person (Name und Nummer Ihres Führerscheins oder Name und Nummer Ihrer Fahrerkarte) und versehen diesen mit Ihrer Unterschrift.

Bei Verlust der Fahrerkarte müssen Sie bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersatz der Karte stellen.

Was wird auf der Fahrerkarte gespeichert?

Die Fahrerkarte speichert mindestens 28 Tage Lenk- und Ruhezeiten. Nach dieser Zeitspanne werden die jeweils ältesten Daten überschrieben. Darüber hinaus werden folgende Daten gespeichert:

  • Nationalitätszeichen des ausstellenden Staates
  • Gültigkeitsdauer (von - bis) und das Datum der Ausstellung
  • Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer
  • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
  • Lenk- und Ruhezeiten einschließlich Unterbrechungen und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Kann ich sehen, welche Daten auf meiner Fahrerkarte vorhanden sind und kann ich meine Arbeitszeit überprüfen?

Die Daten können über das digitale EG-Kontrollgerät selbst oder computerunterstützt ausgelesen werden (siehe Betriebsanleitung).

Was muss ich mit der Fahrerkarte tun, wenn ich meine Beschäftigung als Fahrer aufgebe?

Sie können Ihre Fahrerkarte behalten.

Ist es von Bedeutung, ob der Fahrer ein überlassener Arbeitnehmer (Leiharbeiter) ist?

Für Sie als Fahrer nicht. In diesem Fall gelten dieselben Bestimmungen wie für jeden anderen Fahrer.

Wer ist für die Fahrerkarte verantwortlich?

Die Fahrerkarte wurde auf Sie ausgestellt und Sie sind für die ordnungsgemäße Nutzung der Karte verantwortlich. Die Fahrerkarte darf nie irgendwo liegen gelassen und unter keinen Umständen jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ein anderer Fahrer Ihre Fahrerkarte verwendet, stellt dies einen Missbrauch dar.

Welche Daten habe ich manuell in das digitale EG-Kontrollgerät einzugeben?

Sie geben das Symbol des Landes am Beginn und am Ende des Arbeitstages, sowie alle sonstigen Arbeitszeiten ein.

Was passiert, wenn das digitale EG-Kontrollgerät nicht mehr funktioniert?

Die umgehende Reparatur ist zu veranlassen.

Wie erkenne ich, ob das digitale EG-Kontrollgerät funktioniert?

Das digitale EG-Kontrollgerät zeigt eine Fehlermeldung im Display. Hat das Gerät jedoch einen Totalausfall, ist keine Anzeige erkennbar.

Ein Fuhrunternehmen hat mehrere Fahrzeuge und tauscht ein Fahrzeug gegen eines mit einem neuen digitalen EG-Kontrollgerät. Müssen dann alle Fahrer im Unternehmen eine Fahrerkarte besitzen?

Nur die Fahrer, die das neue Fahrzeug fahren, müssen eine Fahrerkarte haben.

Zeigt mir das Gerät die Anzahl der bereits gefahrenen Stunden?

Sie können die bisher gefahrene Zeitdauer sich auf dem Display anzeigen lassen oder auf einem Ausdruck nachlesen. Sie erhalten eine akustische Warnung 15 Minuten bevor ein Lenkzeitraum von 4½ Stunden endet.

Kann ich die Uhr des digitalen EG-Kontrollgerätes beim Wechsel einer Zeitzone einstellen?

Ja.

Registriert das digitale EG-Kontrollgerät die Geschwindigkeit?

Ja. Das digitale Kontrollgerät registriert die Geschwindigkeit für die letzten 24 Stunden in Sekundenschritten.

Wo muss ich die Fahrerkarte im Zweifahrer-Betrieb einstecken?

Es gibt zwei Kartenaufnahmen auf der Vorderseite des digitalen Kontrollgerätes für Fahrer 1 und Fahrer 2 (siehe Bedienungsanleitung).

Werde ich geschult über die Funktionalität des digitalen EG-Kontrollgerätes?

Es ist zu erwarten, dass Unterweisungen auch von anderer Stelle (u. a. Arbeitgeber) erfolgen.

Muss die auf der Fahrerkarte abgebildete Führerscheinnummer in jedem Fall mit der auf dem Führerschein übereinstimmen?

In Deutschland ist eine Übereinstimmung zwischen der auf der Fahrerkarte angegebenen und der auf dem Führerschein eingetragenen Führerscheinnummer nicht erforderlich. Bei einer Änderung der Führerscheinnummer (zum Beispiel, weil dieser verlängert wird) ist die Beantragung einer neuen Fahrerkarte daher nicht notwendig. Hinweis: Bei Fahrern, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, ist es offenbar teilweise zu Beanstandungen gekommen, weil keine Übereinstimmung zwischen der auf dem Führerschein angegebenen Führerscheinnummer und der auf der Fahrerkarte eingetragenen Führerscheinnummer bestand. Um dies zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, bei Erhalt des neuen Führerscheins auch eine neue Fahrerkarte zu beantragen, damit eine Übereinstimmung der Nummern erreicht wird.

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