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Bundesamt für Güterverkehr (Link zur Startseite)

Zuständige Länderbehörden im Fahrpersonalrecht

Erscheinungsdatum
14.07.2010

Stand: Juni 2010

Sofern sich der Wohn- bzw. Betriebssitz im Inland befindet, erteilen die für die Überwachung und den Vollzug zuständigen Verwaltungsbehörden der jeweiligen Bundesländer Auskünfte über die Bestimmungen und Regelungen im Fahrpersonalrecht. Die Adressen der zuständigen Länderbehörden haben wir hier für Sie zusammengestellt.


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