Vorlage des Verwendungsnachweises für das Förderprogramm "De-minimis" nur noch bis zum 31.03.2010 möglich
- Laufende Nr.
- 07/10
- Erscheinungsdatum
- 17.03.2010
Eine zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung (Verwendungsnachweis) ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums durch den Antragssteller nachzuweisen. Diese Frist endet für Zuwendungen aus dem Förderprogramm "De-minimis" der Förderperiode 2009 grundsätzlich am 31.03.2010 (Eingang des Verwendungsnachweises beim BAG).
Falls hiervon abweichend im Einzelfall eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums festgesetzt wurde, endet die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises entsprechend später. Das konkrete Ende des Bewilligungszeitraums kann dem Zuwendungsbescheid entnommen werden.
Der Verwendungsnachweis ist rechtzeitig, vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Bundesamt für Güterverkehr einzureichen. Vordrucke zum Nachweisverfahren sowie Ausfüllanleitungen und Merkblätter stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei fehlender oder nicht fristgerechter Einreichung des Verwendungsnachweises bewilligte Zuwendungen als nicht erteilt gelten mit der Rechtsfolge, dass bereits erhaltene Fördergelder (Abschläge) zurückzuzahlen sind.
| B A G press |
| Bundesamt für Güterverkehr Verantwortlich: Horst Roitsch | Werderstraße 34
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