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Zuwendungsverfahren für den Güterkraftverkehr
– Start der Förderperiode 2011

Für die Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können für die Förderperiode 2011 ab dem 01. November 2010 Anträge gestellt werden.

Laufende Nr. 20/10
Datum 30.10.2010

Antragsschluss für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ ist der 15. Februar 2011, für das „De-minimis“- Förderprogramm der 31. März 2011. Maßgebend ist jeweils der Eingang des vollständigen Antrages beim BAG.
Mit den Maßnahmen darf nicht vor Eingang des Antrags bei Bundesamt für Güterverkehr und nicht vor dem 1. Januar 2011 begonnen werden. Die Maßnahme beginnt mit dem Datum der Auftragsvergabe.

Wichtiger Hinweis: Die „De-minimis“– Förderrichtlinie wurde nicht verändert und bleibt damit in der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2009 rechtsgültig.

Bei der Förderrichtlinie „Aus- und Weiterbildung“ ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

  • Die erfolgreiche Ausbildung zum Berufskraftfahrer wird bei einer Ausbildungsdauer von 36 Monaten mit 35.000 Euro (KMU) oder mit 30.000 Euro für größere Unternehmen bezuschusst.
  • Die nachgewiesenen Kosten für Ausbilder bei internen Schulungen und die Seminargebühren für externe Anbieter sind förderfähig.
  • Die nachgewiesenen sonstigen Kosten je Teilnehmer und Schulungstag werden maximal bis zur Höhe von 40 Euro anerkannt. Bei mehrtägigen Weiterbildungsmaßnahmen sind Übernachtungskosten pauschal in Höhe von 20 Euro förderfähig.
  • Die förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen sind in einer Anlage zur Förderrichtlinie abgebildet.

Im Hinblick auf das begrenzte Fördervolumen wird darauf hingewiesen, dass die Anträge entsprechend dem Antragseingang bearbeitet werden.

Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen ab sofort zum Abruf bereit.

Für eventuelle Fragen zu den Förderprogrammen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info.foerderprogramme@bag.bund.de.



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Bundesamt
für Güterverkehr

Verantwortlich:
Horst Roitsch

Werderstraße 34
50672 Köln


Telefon 0221/5776-1620
Telefax 0221/5776-1625

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