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Neues EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage

Am 16. Dezember 2009 hat die Europäische Kommission ein neues Formblatt veröffentlicht, das von Fahrern zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheitstagen und anderen berücksichtigungsfreien Tagen verwendet werden soll. Das neue Formblatt wird mit sofortiger Wirkung in allen Mitgliedstaaten der EU als Nachweis akzeptiert.

Datum 07.01.2010

Am 16. Dezember 2009 hat die Europäische Kommission ein neues Formblatt veröffentlicht, das von Fahrern zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheitstagen und anderen berücksichtigungsfreien Tagen verwendet werden soll (ABl. L 330 vom 16.12.2009, S. 80). Der Beschluss ist mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft getreten, so dass das neue Formblatt mit sofortiger Wirkung in allen Mitgliedstaaten der EU--Europäische Union als Nachweis akzeptiert wird. Das bisherige Formblatt (ABl. L 99 vom 14.04.2007) wurde durch die Neufassung ersetzt.

Mit dem neuen Formblatt ist nun nicht nur ein EU-einheitlicher Nachweis von Urlaubs- und Krankheitstagen, sondern auch von allen denkbaren anderen Varianten berücksichtigungsfreier Tage möglich (beispielsweise Tagen, an denen der Fahrer andere Arbeiten als Lenktätigkeit verrichtet hat). Damit sind die Fälle, in denen in Deutschland zusätzlich zum EU-Formblatt eine weitere Bescheinigung erforderlich war, weggefallen.

Das EU-Formblatt kann auch als Nachweis für berücksichtigungsfreie Tage eingesetzt werden kann, wenn ein Fahrzeug zwischen 2,8 t und 3,5 t zGG Gesamtgewicht gelenkt wird.

Das neue Formular steht Ihnen hier als Word-Dokument zur Verfügung. Auf den Internetseiten der EU-Kommission können Versionen in allen EU-Amtssprachen heruntergeladen werden

Ergänzende Hinweise zur Bescheinigungspflicht gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) finden Sie hier.

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