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Bundesamt für Güterverkehr (Link zur Startseite)

Aus- und Weiterbildung

Informationen zur Förderperiode 2010

Wichtiger Hinweis: Die Antragsfrist zur Förderperiode 2010 ist am 15.02.2010 abgelaufen. Anträge zu dieser Förderperiode können daher nicht mehr gestellt werden.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:

  • betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin
  • Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen

Wie hoch ist die Förderung?

Bei den vorrangig geförderten betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von 60 % gewährt werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche die “KMU"-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, können einen Zuschuss in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten.

Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 60 % gewährt werden. Die Förderung erhöht sich für KMU auf bis zu 70 %.

Bei spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 25 % gezahlt werden. Die Förderung erhöht sich für KMU auf bis zu 35 %.

Antragsfrist

Die Antragsfrist (15.02.2010) ist abgelaufen.

Anträge für das Förderprogramm Aus- und Weiterbildung der Förderperiode 2010 können daher nicht mehr gestellt werden.

Hier finden Sie die "Häufig gestellten Fragen (FAQ)" zum Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" der Förderperiode 2010

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