Lenk- und Ruhezeiten
Das BAG überwacht die Einhaltung des Fahrpersonalrechts, insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten. Es ist auch zuständig für die diesbezüglichen Bußgeldverfahren gegen ausländische Betroffene. Sofern sich der Wohn- oder Betriebssitz des Betroffenen in Deutschland befindet, erteilen die Verwaltungsbehörden der jeweiligen Bundesländer Auskünfte über die geltenden Bestimmungen. Die Ansprechpartner finden Sie hier.
Das Bundesamt für Güterverkehr erteilt Auskünfte über seine Kontrollpraxis sowie über die von ihm konkret gegen ausländische Betroffene geführten Ordnungswidrigkeitenverfahren.
- Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeiten seit April 2007
- Wissenswertes zum Fahrpersonalrecht - häufig gestellte Fragen
- Einbau und Benutzung von Kontrollgeräten bei Überführungsfahrten
- Häufig gestellte Fragen zum digitalen Kontrollgerät
- Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zum digitalen Kontrollgerät / digitalen Tachographen
- Weitere interessante Fragen und Antworten
