Zuständige Länderbehörden im Fahrpersonalrecht
- Erscheinungsdatum
- 14.07.2010
Stand: Juni 2010
Sofern sich der Wohn- bzw. Betriebssitz im Inland befindet, erteilen die für die Überwachung und den Vollzug zuständigen Verwaltungsbehörden der jeweiligen Bundesländer Auskünfte über die Bestimmungen und Regelungen im Fahrpersonalrecht. Die Adressen der zuständigen Länderbehörden haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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