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Förderprogramm Aus- und Weiterbildung

Auszahlung für die Förderperiode 2010

Hier erhalten Sie Informationen sowie Unterlagen zur Einleitung des Auszahlungsverfahrens zum Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung".

Hinweis: Die Abgabe von Verwendungsnachweisen zur Förderperiode 2010 ist nur noch für laufende Verfahren (Förderung von Ausbildungsverhältnissen) möglich.

Eine grundsätzliche Voraussetzung für die Auszahlung von Fördergeldern ist ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid. Sofern Ihnen dieser vorliegt und Sie bewilligte Maßnahmen zweckentsprechend innerhalb des Bewilligungszeitraums durchgeführt haben, können Zahlungen durch die fristgerechte Einreichung des Verwendungsnachweises (Antrag auf Auszahlung) bei der Bewilligungsbehörde abgerufen werden.

Eine Zahlung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen gemäß des Prüfungsergebnisses durch die Bewilligungsbehörde bis höchstens zu der im Zuwendungsbescheid bewilligten Zuwendungssumme.

Einen Verwendungsnachweis (Antrag auf Auszahlung) füllen Sie daher bitte erst dann aus und senden ihn an das Bundesamt, nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten und bewilligte Maßnahmen tatsächlich durchgeführt haben (bzw. bei Ausbildungsmaßnahmen einer der unten genannten Abschnitte abgeschlossen wurde).

Ausbildungsmaßnahmen

Bei Ausbildungsmaßnahmen erfolgt eine Förderung in jeweils bis zu vier Teilbeträgen wie folgt:

  1. Teilzahlung nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit
  2. Teilzahlung nach Ende des 1. Ausbildungsjahres
  3. Teilzahlung nach Ende des 2. Ausbildungsjahres
  4. Teilzahlung nach Ende des 3. Ausbildungsjahres
    (erfolgreicher Abschluss der Ausbildung erforderlich)

Formulare und sonstige Unterlagen (nur Ausbildung)

"Häufig gestellten Fragen (FAQ)" zum Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" (Förderperiode 2010)

Zusatzinformationen

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