Förderprogramm Aus- und Weiterbildung
Auszahlung für die Förderperiode 2010
Hier erhalten Sie Informationen sowie Unterlagen zur Einleitung des Auszahlungsverfahrens zum Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung".
Hinweis: Die Abgabe von Verwendungsnachweisen zur Förderperiode 2010 ist nur noch für laufende Verfahren (Förderung von Ausbildungsverhältnissen) möglich.
Eine grundsätzliche Voraussetzung für die Auszahlung von Fördergeldern ist ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid. Sofern Ihnen dieser vorliegt und Sie bewilligte Maßnahmen zweckentsprechend innerhalb des Bewilligungszeitraums durchgeführt haben, können Zahlungen durch die fristgerechte Einreichung des Verwendungsnachweises (Antrag auf Auszahlung) bei der Bewilligungsbehörde abgerufen werden.
Eine Zahlung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen gemäß des Prüfungsergebnisses durch die Bewilligungsbehörde bis höchstens zu der im Zuwendungsbescheid bewilligten Zuwendungssumme.
Einen Verwendungsnachweis (Antrag auf Auszahlung) füllen Sie daher bitte erst dann aus und senden ihn an das Bundesamt, nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten und bewilligte Maßnahmen tatsächlich durchgeführt haben (bzw. bei Ausbildungsmaßnahmen einer der unten genannten Abschnitte abgeschlossen wurde).
Ausbildungsmaßnahmen
Bei Ausbildungsmaßnahmen erfolgt eine Förderung in jeweils bis zu vier Teilbeträgen wie folgt:
- Teilzahlung nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit
- Teilzahlung nach Ende des 1. Ausbildungsjahres
- Teilzahlung nach Ende des 2. Ausbildungsjahres
- Teilzahlung nach Ende des 3. Ausbildungsjahres
(erfolgreicher Abschluss der Ausbildung erforderlich)
Formulare und sonstige Unterlagen (nur Ausbildung)
Ausfüllanleitung "Verwendungsnachweis Ausbildung" (PDF, 388 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verwendungsnachweis Ausbildung (VN-A) (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)"Antrag auf Auszahlung" (bitte immer ausfüllen)
Anlage 1 (VN-A) -weitere Auszubildende- (PDF, 533 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anlage 2 (VN-A) -Erläuterungen bei Abweichungen- (PDF, 454 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anlage 3 (VN-A) -Liste für weitere Kosten- (PDF, 337 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anlage 4 (VN-A) -Liste für weitere Belege- (PDF, 575 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Hinweis: Anlage 2 muss bei Veränderungen von Maßnahmen (inhaltlicher oder finanzieller Art) verwendet werden. Die Anlagen 1, 3 und 4 sind nur erforderlich, falls der Platz im Verwendungsnachweis ("Antrag auf Auszahlung") nicht ausreicht.
Sämtliche Formulare und Anlagen bitte möglichst per Computer ausfüllen. Drucken Sie die Unterlagen danach aus und unterschreiben Sie diese an den entsprechend gekennzeichneten Stellen. Anträge können -wirksam- ausschliesslich in Papierform gestellt werden. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist unwirksam.
"Häufig gestellten Fragen (FAQ)" zum Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" (Förderperiode 2010)
