Lenkzeitunter-
brechung | A. Mindestens 45 Min. nach 4,5 Std. Lenkzeit
B. Aufteilung in Abschnitte von 15 Min. zulässig | A. Wie bisher
B. Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 Min. gefolgt von 1 Abschnitt von 30 Minuten zulässig |
Tägliche
Lenkzeit | A. Maximal 9 Std.
B. Erhöhung auf 10 Std. zwei mal pro Woche zulässig | A. Wie bisher
B. Wie bisher |
Wöchentliche
Lenkzeiten | A. Keine ausdrückliche Regelung, aber de facto höchstens 56 Std. (zwischen 2 wöchentl. Ruhezeiten)
B. Höchstens 90 Std. (in 2 aufeinanderfolgenden Wochen) | A. Höchstens 56 Std. pro Woche
B. Wie bisher |
Tägliche
Ruhezeit | A. Mindestens 11 Std.
B. Aufteilung in 2 oder 3 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Außerdem muss ein Abschnitt mindestens 8 Std. betragen.
C. Reduzierte tägliche Ruhezeit von 9 Std. ist 3 mal pro Woche zulässig, aber Ausgleich bis zum Ende der folgenden Woche notwendig
D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 8 Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum | A. Wie bisher
B. Aufteilung in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Zuerst sind 3 dann 9 Std. zu nehmen
C. Reduzierte tägliche Ruhezeit ist 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten zulässig. Kein Ausgleich mehr vorgeschrieben!
D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb von 30 Std. -Zeitraum |
Wöchentliche
Ruhezeit | A. Mindestens 45 Std. einschließlich einer Tagesruhezeit
B. Verkürzung auf 36 Std. am Standort des Fahrzeugs oder Heimatort des Fahrers und auf 24 Std. an anderen Orten möglich (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich)
C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach 6 Tageslenkzeiten einzulegen (Ausnahme für grenzüberschreitenden Personenverkehr) | A. Wie bisher
B. Verkürzung auf 24 Std. möglich, aber innerhalb von 2 Wochen muss mindestens folgendes eingehalten werden:
a) 2 Ruhezeiten von 45 Std. oder
b) 1 Ruhezeit von 45 Std. zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens 24 Std. (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich)
C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen (keine Ausnahme mehr!) |