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Ausgleich für Vorhaltekosten Flughäfen

Flughafen

Erreichbarkeit des Teams Flughafen

Wir stehen gerne für Fragen unter flughafen@bag.bund.de für Sie zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Flughäfen Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, Leipzig, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart mit einmaligen Beihilfen zum anteiligen Ausgleich ungedeckter Vorhaltekosten für die Aufrechterhaltung von Luftverkehrsinfrastruktur und das Offenhalten der Flughäfen zu Beginn der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 unterstützt.

Für die Billigkeitsleistungen stellte der Bund einen Gesamtbetrag von bis zu 200 Mio. Euro zur Verfügung. Bewilligt wurden die Leistungen durch das Bundesamt für Güterverkehr aufgrund der Richtlinie über die einmalige Gewährung von Billigkeitsleistungen an die Betreibergesellschaften der Flughäfen gem. § 27d Absatz 1 des LuftVG i.V.m. § 1 der FSAAKV, an denen der Bund nicht beteiligt ist, zum Ausgleich von Vorhaltekosten im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 vom 9. April 2021 (Richtlinie „Ausgleich Vorhaltekosten für Flughäfen“).

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