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Förderprogramm „EEN“

Mit dem Förderprogramm „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ (EEN) sollen die negativen Auswirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf Umwelt und Klima reduziert werden. Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse zur Förderung der Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit energieeffizienten und/oder CO2-armen Antriebstechnologien in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.

Eine Förderfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn der Förderantrag vor Eingehen einer verbindlichen Verpflichtung zur Anschaffung des Fahrzeuges (verbindliche Bestellung, Abschluss des Kaufvertrags oder des Gebrauchsüberlassungsvertrags) gestellt wurde.

Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen. Außerdem müssen sie künftige Halter:innen oder Eigentümer:innen von mindestens einem in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen Fahrzeug mit einer alternativen Antriebstechnologie im Sinne von Nummer zwei der Richtlinie „EEN“ sein.

Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten Lkw und Sattelzugmaschinen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.

Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie „EENbzw. den weiteren Ausführungen zum Förderprogramm auf der Internetseite des Bundesamtes.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.

Ab sofort können Anträge für die Förderung der Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit der Antriebart „Elektroantrieb“ im Förderprogramm „EEN“ gestellt werden. CNG- oder LNG- Antriebe werden nicht mehr gefördert.

Das Förderprogramm wurde bis zum 31.03.2021 verlängert.

Lkw
Quelle: © Elnur/Fotolia

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