Mit dem Förderprogramm Weiterbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie „Weiterbildung“ bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Maßgeblicher Stichtag für die Fahrzeuganzahl ist der 1. Dezember 2021. Jene Fahrzeuganzahl wird der Berechnung des unternehmensbezogenen Zuwendungshöchstbetrages zugrunde gelegt.
Sofern sich die Fahrzeugnachweise auch auf andere Tage zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem Tag Ihrer Antragstellung beziehen, können Sie die maßgeblichen Fahrzeugnachweise ebenfalls einreichen. Diese werden vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wohlwollend geprüft.