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Informationen zum Verfahren

Informationen zum Verfahren

Was ist das Ziel der Förderung?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in diesem Förderprogramm vorrangig investive Maßnahmen

  • zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr (z. B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder
  • zur Sicherung nachhaltiger Mobilität durch den Radverkehr (z. B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte).

Auch Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen, können Unterstützung erhalten. Dies kann ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein.

Was sind die Fördervoraussetzungen?

Die Voraussetzungen für eine Zuwendung sind insbesondere:

  • dass der Bund ein erhebliches Interesse an dem Vorhaben hat,
  • dass das Vorhaben ohne die Zuwendung des Bundes nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zu realisieren ist,
  • dass die Gesamtfinanzierung unter Berücksichtigung der Förderung sichergestellt ist und
  • das Vorhaben darf bei Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.

Wie ist das Antragsverfahren gestaltet?

Die Auswahl der zu fördernden Modellvorhaben erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

1. Die erste Phase umfasst die Einreichung einer Interessenbekundung, in welcher die Antragsstellenden das geplante Vorhaben skizzenhaft darstellen.
2. In einer zweiten Phase werden die Antragsstellenden aufgefordert, einen vollumfänglichen Antrag einzureichen.

In welchem Umfang werden die Vorhaben gefördert?

Die Förderquote beträgt grundsätzlich maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel, kann die Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Für alle ab dem 1.8.2020 bis zum 31.12.2021 geförderten Modellvorhaben gelten höhere Förderquoten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Aktuelles“.

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte den weiteren Ausführungen auf der Internetseite des Bundesamtes.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Das BMDV entscheidet als Zuwendungsgeber aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens. Die verfügbaren Haushaltsmittel bilden dabei den Rahmen. Aus gewährten Zuwendungen kann nicht auf eine künftige Förderung geschlossen werden.

Können aktuell Anträge gestellt werden?

Aktuell gibt es keinen laufendenden Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen. Das BALM wird Informationen zu künftigen Förderaufrufen rechtzeitig auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Auch außerhalb eines Förderaufrufs können Projektskizzen beim Projektträger eingereicht werden. Über diese wird unter Berücksichtigung der Förderkriterien und der vorhandenen Haushaltsmittel entschieden.

Weiterführende Informationen und Links

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