Die Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr
Das Bundesamt für Güterverkehr verfügt über
- 8 Außenstellen mit Sitz in Schwerin, Hannover, Münster, Dresden, Erfurt, Mainz, Stuttgart, München und
- 3 Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben mit Sitz in Kiel, Bremen und Saarbrücken.
Wir haben für Sie die räumlichen Zuständigkeiten der Außenstellen aufgeführt. Zu der Anfahrtsbeschreibung und den Kontaktdaten der Außenstellen gelangen Sie durch Anklicken der Überschrift oder des Bildes.
Außenstellen
Außenstelle Schwerin
Länder: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Nordteil Brandenburgs
Landkreise/ kreisfreie Städte : Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Brandenburg, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Frankfurt/Oder, Oder-Spree
Außenstelle Hannover
Länder: Niedersachsen, Bremen
Außenstelle Dresden
Länder: Sachsen, Südteil Brandenburgs
Landkreis/kreisfreie Städte: Dahme-Spreewald, Cottbus, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße
Außenstelle Münster
Land: Nordrhein-Westfalen
Außenstelle Erfurt
Länder: Sachsen-Anhalt, Thüringen
Außenstelle Mainz
Länder: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Außenstelle Stuttgart
Land: Baden-Württemberg
Außenstelle München
Land: Bayern
Die ordnungsrechtlichen Verfahren in den Bereichen der Außenstellen Schwerin, Hannover und Mainz sind abweichend von vorgenannten örtlichen Zuständigkeiten den Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben mit folgender Zuständigkeit zugewiesen worden:
Außenstelle Kiel
Länder: Schleswig-Holstein, Hamburg
Außenstelle Bremen
Land: Bremen
Außenstelle Saarbrücken
Land: Saarland
Darüber hinaus führen die Außenstellen Bremen, Kiel, Saarbrücken, Münster, München, Stuttgart sowie die Außenstelle Erfurt Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen Gebietsfremder insbesondere gegen die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgut- und Abfalltransportrecht, CSC und anderen durch.
Bilaterale Genehmigungen für Aserbaidschan, Belarus (Weißrussland), Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russische Föderation, Ukraine, Usbekistan, Schweiz, Belgien, Estland, Finnland, Lettland und Litauen werden von der
Genehmigungsausgabe des Bundesamtes in Berlin
ausgegeben, die organisatorisch der Außenstelle Schwerin zugeordnet ist.
Die Außenstellen sind in Sachbereiche gegliedert. Daneben sind in den Außenstellen dislozierte Dienstposten der Zentrale eingerichtet. Die Sachbereiche unterstehen direkt den fachaufsichtsführenden Referaten der Zentrale. Die Leitung der Außenstelle wird in Personalunion von einem Sachbereichsleiter wahrgenommen.
Der Außenstellenleiter führt die Dienstaufsicht über alle Mitarbeiter der Außenstelle. Daneben nimmt er fachneutrale Aufgaben der Koordination und Repräsentation wahr. Er ist in seiner Funktion unmittelbar dem Behördenleiter unterstellt.













