Teil B: In der Bundesrepublik Deutschland registrierte, beschränkt zugelassene und zugelassene EETS-Anbieter
Für das Registrierungsverfahren gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2009/750/EG ist in der Bundesrepublik Deutschland nach § 4 Mautsystemgesetz (MautSysG) das BAG zuständig.
Unternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen sind, können ihren Antrag auf Registrierung als EETS-Anbieter gemäß § 6 MautSysG beim BAG einreichen.
Über die Registrierung von EETS-Anbietern in der Bundesrepublik Deutschland informiert das BAG in diesem EETS-Register.
registrierte EETS-Anbieter
- Die tolltickets GmbH, Kaiserstraße 28, 83022 Rosenheim, ist mit Wirkung ab dem 16.02.2018 als EETS-Anbieter registriert worden.
Die Toll4Europe GmbH (vormals T-Systems EETS GmbH), Französische Straße 33 a - c, 10117 Berlin, ist mit Wirkung ab dem 22.02.2017 als EETS-Anbieter registriert worden.
Ein Anbieter kann mautdienstbezogene Leistungen nur erbringen, wenn er vom BAG dafür zugelassen ist. Das BAG informiert im EETS-Register über Anbieter, die zum Erbringen mautdienstbezogener Leistungen nach § 10 Absatz 1 MautSysG zugelassen oder nach § 11 Absatz 1 MautSysG beschränkt zugelassen sind.
beschränkt zugelassene EETS-Anbieter
- Die Toll4Europe GmbH (vormals T-Systems EETS GmbH), Französische Straße 33 a - c, 10117 Berlin, ist mit Wirkung ab dem 05.11.2018 als EETS-Anbieter beschränkt zugelassen worden.
- Die Telepass S.p.A., Via Bergamini 50, 00159 Rom, Italien, ist mit Wirkung ab dem 24.09.2018 als EETS-Anbieter beschränkt zugelassen worden.
zugelassene EETS-Anbieter
Derzeit sind keine EETS-Anbieter zugelassen.


