1. Antrag
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1.1 | Bis wann muss der Antrag auf Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte beim Bundesamt eingegangen sein? mehr |
1.2 | Wer kann eine Zuwendung für die Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte beantragen? mehr |
1.3 | Wie verhält es sich bei Unternehmensverflechtungen, Unternehmensgruppen o. ä.? mehr |
1.4 | Welche Kraftfahrzeuge werden berücksichtigt? mehr |
1.5 | Welche Anforderungen muss das Bestandsfahrzeug erfüllen? mehr |
1.6 | Ist ein Fahrzeug, welches auf unter 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht abgelastet wurde, berücksichtigungsfähig/förderfähig? mehr |
1.7 | Wie wirken sich Unterbrechungen der Zulassung des Bestandsfahrzeugs aus? mehr |
1.8 | Welche Anforderungen muss das Neufahrzeug erfüllen? mehr |
1.9 | Wann weist ein Neufahrzeug das Produktionsjahr 2021 auf? mehr |
1.10 | Ist auch eine Förderung möglich, wenn Reifen der Energieeffizienzklasse A oder B dauerhaft nicht verfügbar sind oder nicht dem Verwendungszweck des Neufahrzeugs entsprechen? mehr |
1.11 | Können die hier erforderlichen Reifen über das „De-minimis“-Förderprogramm gefördert werden? mehr |
1.12 | Was bedeutet Verschrottung und wann muss diese erfolgen? mehr |
1.13 | Was bedeutet intelligente Trailer-Technologie? mehr |
1.14 | Sind die Kosten, um die Voraussetzungen zur Nutzung eines Trailers im Kombinierten Verkehr zu schaffen (sog. „Kranbarkeit“), förderfähig? mehr |
1.15 | Muss für die Anschaffung der intelligenten Trailer-Technologie der Auflieger/Anhänger neu erworben werden? mehr |
1.16 | Ist die Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie förderfähig ohne Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs und Anschaffung eines Neufahrzeugs? mehr |
1.17 | Kann für die intelligente Trailer-Technologie zusätzlich eine Förderung über das „De-minimis“-Förderprogramm beantragt werden? mehr |
1.18 | Kann das hier erforderliche Abbiegeassistenzsystem über das „De-minimis“-Förderprogramm bzw. das Förderprogramm „AAS“ gefördert werden? mehr |
1.19 | Können förderfähige Neufahrzeuge gleichzeitig über das Förderprogramm Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ (EEN) gefördert werden? mehr |
1.20 | Wie wird der Antrag gestellt? mehr |
1.21 | Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich? mehr |
1.22 | Muss das Kontrollformular gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden? mehr |
1.23 | Besteht die Möglichkeit, den Antrag auch per Post/Fax zu übermitteln oder persönlich beim Bundesamt für Güterverkehr abzugeben? mehr |
1.24 | Wie erfolgt die Bearbeitung der Anträge? mehr |
1.25 | Erhält der Antragsteller/die Antragstellerin eine Bestätigung über den Eingang des Antrages beim Bundesamt? mehr |
1.26 | Dürfen Antragsteller/innen weitere Beihilfen erhalten haben? mehr |
1.27 | Welchen Umfang hat die Zuwendung? mehr |
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2. Fristen, Auszahlung, Zwischen- und Verwendungsnachweis
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2.1 | Welche Fristen sind einzuhalten? mehr |
2.2 | Wann erfolgt die Auszahlung? mehr |
2.3 | Wann und wie wird der Zwischennachweis vorgelegt? mehr |
2.4 | Wann und wie wird der Verwendungsnachweis vorgelegt? mehr |
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3. Betriebsprüfungen im Rahmen der Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte
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3.1 | Wer ist zur Prüfung berechtigt? mehr |
3.2 | Welche Mitwirkungspflichten haben Zuwendungsempfänger/innen? mehr |
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