Informationen zum Verfahren im Förderprogramm „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“
Die Antragsfrist im Förderprogramm „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“ beginnt am 26. Januar 2021 und endet hinsichtlich der Verschrottung von Bestandsfahrzeugen/Anschaffung von Neufahrzeugen am 15. April 2021.
Die Antragsfrist hinsichtlich der separaten Beantragung intelligenter Trailer-Technologie beginnt am 22. März 2021 und endet am 15. Juni 2021.
Wer ist antragsberechtigt/zuwendungsberechtigt?
Wann liegt ein Erwerb eines Nutzfahrzeuges vor?
Wie erfolgt die Antragstellung?
Bis wann können Anträge gestellt werden?
Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag übermittelt werden?
Wie erfolgen das Bewilligungsverfahren und die Auszahlung?
Welche Unterlagen sind mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen?
Liste intelligenter Trailer-Technologien (ITT)
Muster eines Verwertungsnachweises