Wichtige Hinweise zur Änderungsmitteilung Ausbildung
Wichtige Hinweise zu Änderungsmitteilungen
Zuwendungsrelevante Änderungen von Inhalten des Zuwendungsbescheides sind gemäß Nummer 5.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) mitteilungspflichtig.
Zur Vereinfachung stellt das Bundesamt für Güterverkehr ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Für Bescheide nach der Richtlinie über die Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin sind insbesondere folgende Änderungen mitteilungspflichtig: | |
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die formalen Änderungen wie z. B. Firmenanschrift, Firmenname, Rechtsform oder Kontodaten | Bitte zeitnah mitteilen. |
der vorzeitige Wegfall (Abbruch) von Ausbildungsverhältnissen | |
ein Wechsel der Rechtsperson des Zuwendungsempfängers z. B. durch Fusion, Abspaltung oder Übernahme | |
die Auflösung des Antrag stellenden Unternehmens | Bitte möglichst vor Vollzug der Änderung melden. |