Förderprogramm De-minimis
Antrag auf Auszahlungen (Verwendungsnachweis) für die Förderperiode 2017
Voraussetzung für die Auszahlung von Fördergeldern ist das Vorliegen eines bestandskräftigen Zuwendungsbescheides. Zudem müssen bewilligte Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraums zweckentsprechend durchgeführt worden sein. In diesen Fällen kann durch die fristgerechte Einreichung eines ausgefüllten Verwendungsnachweises ausschließlich über das eService-Portal beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Auszahlung von Fördergeldern beantragt werden. Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie zu verwendende Portalseite (eService-Portal) für die elektronische Antragstellung ist über die Internetadresse https://antrag-bvbs.bund.de zu erreichen.
Was ist unter dem Begriff "Bewilligungszeitraum" zu verstehen?