Fragen und Antworten zur Förderperiode 2017
Ausführliche inhaltliche Erklärungen und Hinweise zum Förderprogramm „De-minimis“ haben wir für Sie in verschiedenen thematischen Hinweisblättern und Beispielen zusammengefasst.
Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm werden in den FAQ erläutert.
Weitere Hinweise und Beispiele:
Antragstellung von beherrschenden Unternehmen mit Sitz im Ausland
Schaubilder zum Unternehmensverbund
Muster einer Zulassungsbescheinigung Teil I
FAQ – Häufig gestellte Fragen | |
Im folgenden finden sind die FAQs zum Förderprogramm Deminimis der Förderperiode 2017 nach Themen unterteilt. | |
1. Antragsverfahren und Zuwendungsvoraussetzungen | |
2. Nachweis der Haltereigenschaft | |
3. Grundlagen der Förderung (Begriffe, etc.): | |
4. Durchführung und Förderfähigkeit von Maßnahmen | |
4.1 Fahrzeugbezogene Maßnahmen | |
4.2 Personenbezogene Maßnahmen | |
4.3 Maßnahmen zur Effizienzsteigerung | |
5. Auszahlungsverfahren (Verwendungsnachweis) |
1. Antragsverfahren und Zuwendungsvoraussetzunge | ||
1.1 | Bis wann können Anträge auf "De-minimis"-Beihilfen gestellt werden? mehr | |
1.2 | Besteht die Möglichkeit, meinen Antrag auch persönlich beim Bundesamt für Güterverkehr abzugeben? mehr | |
1.3 | Wo erhalte ich Formulare bzw. Antragsunterlagen? mehr | |
1.4 | Erhält das antragstellende Unternehmen eine Bestätigung über den Eingang des Förderantrages beim Bundesamt für Güterverkehr? mehr | |
1.5 | Wer ist zuwendungsberechtigt? mehr | |
1.6 | Wer ist antragsberechtigt? mehr | |
1.7 | Wann liegt ein Unternehmensverbund vor? mehr | |
1.8 | Kann ein beherrschendes Unternehmen eines Unternehmens- verbunds mit Sitz im Ausland einen Antrag auf Beihilfe stellen? mehr | |
1.9 | Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich? | |
1.10 | Ist eine Förderung bei einer sog. „Betriebsaufspaltung“ möglich? mehr | |
1.11 | Was muss ich beachten, wenn mein Unternehmen (teilweise) in Wirtschaftszweigen tätig ist, für die keine Beihilfen im Förderprogramm „De-minimis“ gewährt werden dürfen (z.B. Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse)? mehr | |
1.12 | Was muss ich bei der Befüllung „Erklärung zum Antrag auf „De-minimis“ – Beihilfe“ beachten? mehr | |
1.13 | Ich habe bereits Fördermittel für die Anschaffung emissionsarmer Lkw aus dem Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW – (sog. Innovationsprogramm) erhalten. Welche Auswirkungen hat dies auf das „De-minimis"-Förderprogramm? mehr | |
1.14 | Welcher Schwellenwert ist maßgeblich, wenn mein Unternehmen gewerblichen Güterkraftverkehr und Werkverkehr betreibt? mehr | |
2. Nachweis der Haltereigenschaft | ||
2.1 | Nach Nummer 3.1 und 6.2.1 der Förderrichtlinie „De-minimis" muss das antragsberechtigte Unternehmen zum Stichtag Halter oder Eigentümer von zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sein. Welche Voraussetzungen müssen diese Fahrzeuge erfüllen? mehr | |
2.2 | Wie hoch ist der Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug? | |
2.3 | Welche Unterlagen sind zum Nachweis der auf das Unternehmen zugelassenen oder im Eigentum des Unternehmens stehenden schweren Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen) erforderlich? mehr | |
2.4 | Ich bin Mieter bzw. Leasingnehmer von schweren Nutzfahrzeugen im Sinne der Förderrichtlinie "De-minimis" und nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen. Sind die angemieteten bzw. geleasten Nutzfahrzeuge bei der Berechnung meines Förderhöchstbetrags berücksichtigungsfähig? mehr | |
3. Grundlagen der Förderung (Begriffe, etc.): | ||
3.1 | Was ist eine „De-minimis“-Beihilfe? mehr | |
3.2 | Welche Rechtsgrundlagen können einer „De-minimis“-Beihilfe zu Grunde liegen? mehr | |
3.3 | Wie lässt sich der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ermitteln? mehr | |
3.4 | Mit welchem Anteil wird die beantragte Maßnahme maximal gefördert? mehr | |
3.5 | Ist es zulässig, die Zuwendungen auch für Ausrüstungen von Fahrzeugen zu nutzen, die nach dem Stichtag erworben wurden oder gemietet/geleast sind? mehr | |
3.6 | Sind auch Ausgaben für Miete/Leasing von Maßnahmen und Beratungsleistungen förderfähig? mehr | |
3.7 | Sind Ausgaben für Maßnahmen aufgrund von Mietkaufverträgen förderfähig? mehr | |
3.8 | Was ist unter dem Begriff „Bewilligungszeitraum" zu verstehen? mehr | |
3.9 | Welcher Zeitpunkt ist in Bezug auf die Förderfähigkeit einer Maßnahme ausschlaggebend? mehr | |
3.10 | Wann ist eine Maßnahme durchgeführt? mehr | |
3.11 | Welche Fristen sind hinsichtlich der Durchführung zu beachten? mehr | |
3.12 | Was ist unter dem Begriff Anschlussförderung (für mehrjährige Verträge) zu verstehen? mehr | |
3.13 | Ich möchte einen grundsätzlich förderfähigen Vertrag in der Förderperiode 2017 abschließen, der jedoch über mehrere Jahre läuft. Bedeutet dies, dass ich in den Folgejahren keine Fördermittel dafür erhalten kann, da der Vertrag dann bei Beginn des neuen Bewilligungszeitraums bereits besteht? mehr | |
3.14 | Welche Maßnahmen sind förderfähig? mehr | |
3.15 | Was ist unter dem Begriff "obligatorisch" bzw. "überobligatorisch" im Zusammenhang mit förderfähigen Maßnahmen zu verstehen? mehr | |
3.16 | Ich möchte eine Maßnahme durchführen, die in der Anlage zu Nummer 2 der Förderrichtlinie „De-minimis" nicht namentlich aufgeführt ist. Bedeutet dies, dass die Maßnahme nicht förderfähig ist? mehr | |
3.17 | Ich möchte eine Baumaßnahme (z.B. Ölabscheider, Waschanlage, begehbare Brücke) durchführen. Ist dies förderfähig? mehr | |
3.18 | Was bedeutet Zweckbindungsfrist? mehr | |
4. Durchführung und Förderfähigkeit von Maßnahmen
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4.1 Fahrzeugbezogene Maßnahmen | ||
4.1.1 | Ist es möglich, an einem Fahrzeug mehrere fahrzeugbezogene Maßnahmen durchzuführen? mehr | |
4.1.2 | Können beim Kauf eines Neufahrzeuges auch Produkte gefördert werden, die nicht zur Grundausstattung gehören? mehr | |
4.1.3 | Was muss ich hinsichtlich der Förderfähigkeit von Fahrerassistenzsystemen bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge beachten? mehr | |
4.1.4 | Welche Reifen sind nach Maßnahmenkategorie Nummer 1.9 der "De-minimis"-Förderrichtlinie 2016 förderfähig und welche Voraussetzungen müssen diese lärm-/geräuscharmen bzw. rollwiderstandsoptimierten Reifen erfüllen? mehr | |
4.1.5 | Welche Winterreifen und Ganzjahresreifen sind nach Maßnahmenkategorie Nummer 1.3 der Förderrichtlinie "De-minimis"-Förderrichtlinie 2016 förderfähig? mehr | |
4.1.6 | Nach Nummer 1.4 der Anlage zu Nummer 2 Richtlinie können überobligatorische Ladesicherungsmittel gefördert werden. Was bedeutet dies? mehr | |
4.1.7 | Können Kofferaufbauten gefördert werden? mehr | |
4.2 Personenbezogene Maßnahmen | ||
4.2.1 | Ist Berufsbekleidung förderfähig? mehr | |
4.3 Maßnahmen zur Effizienzsteigerung | ||
4.3.1 | Unter den förderfähigen Effizienzsteigerungsmaßnahmen werden verschiedene Ausgabenpositionen für Telematiklösungen genannt. Ist die Fahrzeugtelematik ebenfalls förderfähig? mehr | |
4.3.2 | Sind GSM (Global System for Mobile Communications) Kommunikationsausgaben im Zusammenhang mit Telematiklösungen förderfähig? mehr | |
4.3.3 | Ist im Rahmen der Effizienzsteigerungsmaßnahmen die Anschaffung eines Notebooks (mobiles Büro) für die Anbindung an Kommunikationsplattformen/ Informationssysteme für eine intelligente Transportlogistik förderfähig? mehr | |
5. Auszahlungsverfahren (Verwendungsnachweis) | ||
5.1 | Welche Fristen muss ich bei der Vorlage des Verwendungsnachweises beachten? mehr | |
5.2 | Wann erfolgt die Auszahlung des Betrages der zu fördernden Maßnahmen? mehr | |
5.3 | Welche Zahlungsnachweise sind zulässig? mehr |