Fragen und Antworten zur Förderperiode 2019
Ausführliche inhaltliche Erklärungen und Hinweise zum Förderprogramm „De-minimis“ haben wir für Sie in verschiedenen thematischen Hinweisblättern und Beispielen zusammengefasst.
Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm werden in den FAQ erläutert.
Weitere Hinweise und Beispiele:
Förderprogramm De-minimis- Änderungen 2019 - Was ist neu?
Schaubilder zum Unternehmensverbund
Muster einer Zulassungsbescheinigung Teil I
Schaubild zur Prüfung von Fahrerassistenzsystemen
Hilfestellung zur Beantragung von Reifen in der Förderperiode 2019
Sicheres Parken (Muster Sammelrechnung)
FAQ – Häufig gestellte Fragen | |
Im folgenden finden Sie die FAQs zum Förderprogramm De-minimis der Förderperiode 2019 nach Themen unterteilt. | |
1. Antragsverfahren und Zuwendungsvoraussetzungen | |
2. Nachweis der Haltereigenschaft | |
3. Grundlagen der Förderung (Begriffe, Fristen, etc.): | |
4. Durchführung und Förderfähigkeit von Maßnahmen | |
4.1 Fahrzeugbezogene Maßnahmen | |
4.2 Personenbezogene Maßnahmen | |
4.3 Maßnahmen zur Effizienzsteigerung | |
5. Auszahlungsverfahren (Verwendungsnachweis) | |
6. Betriebsprüfungen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens |
1. Antragsverfahren und Zuwendungsvoraussetzungen | ||
1.1 | Bis wann können Anträge auf "De-minimis"-Beihilfen gestellt werden? mehr | |
1.2 | Besteht die Möglichkeit, meinen Antrag persönlich beim Bundesamt für Güterverkehr abzugeben? mehr | |
1.3 | Wo erhalte ich Formulare bzw. Antragsunterlagen? mehr | |
1.4 | Erhält das antragstellende Unternehmen eine Bestätigung über den Eingang des Förderantrages beim Bundesamt für Güterverkehr? mehr | |
1.5 | Wann liegt ein Unternehmensverbund vor? mehr | |
1.6 | Kann ein beherrschendes Unternehmen eines Unternehmens- verbunds mit Sitz im Ausland einen Antrag auf Beihilfe stellen? mehr | |
1.7 | Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich? | |
1.8 | Ist eine Förderung bei einer sog. „Betriebsaufspaltung“ möglich? mehr | |
1.9 | Was muss ich beachten, wenn mein Unternehmen (teilweise) in Wirtschaftszweigen tätig ist, für die keine Beihilfen im Förderprogramm „De-minimis“ gewährt werden dürfen (z.B. Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse)? mehr | |
1.10 | Was muss ich bei der Befüllung der „Erklärung zu gewährten/beantragten „De-minimis“–Beihilfe beachten? mehr | |
1.11 | Welcher Schwellenwert ist maßgeblich, wenn mein Unternehmen gewerblichen Güterkraftverkehr und Werkverkehr betreibt? mehr | |
2. Nachweis der Haltereigenschaft | ||
2.1 | Nach Nummer 3.1 und 6.2.1 der Förderrichtlinie „De-minimis" muss das antragsberechtigte Unternehmen zum Stichtag Halter/in oder Eigentümer/in von zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sein. Welche Voraussetzungen müssen diese Fahrzeuge erfüllen? mehr | |
2.2 | Welche Unterlagen sind zum Nachweis der auf das Unternehmen zugelassenen oder im Eigentum des Unternehmens stehenden schweren Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen) erforderlich? mehr | |
2.3 | Ich bin Mieter/in bzw. Leasingnehmer/in von schweren Nutzfahrzeugen im Sinne der Förderrichtlinie "De-minimis" und nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen. Sind die angemieteten bzw. geleasten Nutzfahrzeuge bei der Berechnung meines Förderhöchstbetrags berücksichtigungsfähig? mehr | |
3. Grundlagen der Förderung (Begriffe, Fristen, etc.): | ||
3.1 | Was ist eine „De-minimis“-Beihilfe? mehr | |
3.2 | Welche Rechtsgrundlagen können einer „De-minimis“-Beihilfe zu Grunde liegen? mehr | |
3.3 | Wie lässt sich der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ermitteln? mehr | |
3.4 | Mit welchem Anteil wird die beantragte Maßnahme maximal gefördert? mehr | |
3.5 | Ist es zulässig, die Zuwendungen auch für Ausrüstungen von Fahrzeugen zu nutzen, die nach dem Stichtag erworben wurden oder gemietet/geleast sind? mehr | |
3.6 | Können auch Ausgaben für Miete, Leasing, längerfristige Beratungsleistungen oder andere längerfristige Verträge gefördert werden? mehr | |
3.7 | Werden auch Ausgaben für Maßnahmen aufgrund von Mietkaufverträgen, Leasingkaufverträgen sowie darlehensfinanziertem Kauf gefördert? mehr | |
3.8 | Wann darf ich die Maßnahmen durchführen bzw. was ist unter dem Begriff „Bewilligungszeitraum" zu verstehen? mehr | |
3.9 | Wann ist eine Maßnahme durchgeführt? mehr | |
3.10 | Was ist unter dem Begriff Anschlussförderung (für mehrjährige Verträge) zu verstehen? mehr | |
3.11 | Ich möchte einen grundsätzlich förderfähigen Vertrag in der Förderperiode 2019 abschließen, der jedoch über mehrere Jahre läuft. Wie kann ich in den Folgejahren Fördermittel dafür erhalten? mehr | |
3.12 | Welche Maßnahmen sind förderfähig? mehr | |
3.13 | Was ist unter dem Begriff "obligatorisch" bzw. "überobligatorisch" im Zusammenhang mit förderfähigen Maßnahmen zu verstehen? mehr | |
3.14 | Ich möchte eine Maßnahme durchführen, die in der Anlage zu Nummer 2 der Förderrichtlinie „De-minimis" nicht namentlich aufgeführt ist. Bedeutet dies, dass die Maßnahme nicht förderfähig ist? mehr | |
3.15 | Ich möchte eine Baumaßnahme (z.B. Ölabscheider, Waschanlage, begehbare Brücke) durchführen. Ist dies förderfähig? mehr | |
3.16 | Was bedeutet Zweckbindungsfrist? mehr | |
4. Durchführung und Förderfähigkeit von Maßnahmen
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4.1 Fahrzeugbezogene Maßnahmen | ||
4.1.1 | Ist es möglich, an einem Fahrzeug mehrere fahrzeugbezogene Maßnahmen durchzuführen? mehr | |
4.1.2 | Können auch beim Kauf eines Neufahrzeuges Ausrüstungs- oder Ausstattungsgegenstände gefördert werden? mehr | |
4.1.3 | Was muss ich hinsichtlich der Förderfähigkeit von Fahrerassistenzsystemen bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge beachten? mehr | |
4.1.4 | Welche Reifen sind förderfähig? mehr | |
4.1.5 | Überobligatorische Ladesicherungsmittel können gefördert werden. Was bedeutet dies? mehr | |
4.1.6 | Können Kofferaufbauten gefördert werden? mehr | |
4.1.7 | Wann sind Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung eines Abstellplatzes auf Parkplätzen mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen „sicheres Parken“ förderfähig? Welche Voraussetzungen sind bei der Abrechnung zu beachten? mehr | |
4.2 Personenbezogene Maßnahmen | ||
4.2.1 | Ist Berufsbekleidung förderfähig? mehr | |
4.3 Maßnahmen zur Effizienzsteigerung | ||
4.3.1 | Unter den förderfähigen Effizienzsteigerungsmaßnahmen werden verschiedene Ausgabenpositionen für Telematiklösungen genannt. Ist die Fahrzeugtelematik ebenfalls förderfähig? mehr | |
4.3.2 | Sind GSM (Global System for Mobile Communications) Kommunikationsausgaben im Zusammenhang mit Telematiklösungen förderfähig? mehr | |
4.3.3 | Ist im Rahmen der Effizienzsteigerungsmaßnahmen die Anschaffung eines Notebooks (mobiles Büro) förderfähig? mehr | |
5. Auszahlungsverfahren (Verwendungsnachweis) | ||
5.1 | Welche Fristen muss ich bei der Vorlage des Verwendungsnachweises beachten? mehr | |
5.2 | Wann erfolgt die Auszahlung des Betrages der zu fördernden Maßnahmen? mehr | |
5.3 | Welche Zahlungsnachweise sind zulässig? mehr | |
6. Betriebsprüfungen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens | ||
6.1 | Mitwirkungspflichten des Antragstellers. mehr |