Fragen und Antworten zur Förderperiode 2016
Ausführliche inhaltliche Erklärungen und Hinweise zum Förderprogramm Weiterbildung haben wir für Sie in Form von einem Merkblatt sowie einem thematischen Hinweisblatt und Beispielen zusammengefasst.
Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm werden in den FAQ erläutert.
Alles ganz ausführlich – Merkblätter und Beispiele |
Eine ausführliche Zusammenfassung des Förderprogramms entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Weiterbildung 2016“ |
Einen Überblick, welche Fristen zur Durchführung von Maßnahmen und zur Vorlage des Verwendungsnachweises (Antrag auf Auszahlung) gemäß der jeweiligen Richtlinie zur beachten sind, gibt Ihnen das Hinweisblatt zur Beachtung von Fristen - "Förderprogramm Weiterbildung"-Förderrichtlinie 2016 |
Weitere Hinweise und Beispiele: Muster einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein alt) |
Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Weiterbildung werden in den folgenden FAQ erläutert: |
FAQ – Häufig gestellte Fragen |
Im folgenden finden sind die FAQ zum Förderprogramm Weiterbildung der Förderperiode 2016 nach Themen unterteilt. |
1. Antrag |
2. Nachweis der Haltereigenschaft |
3. Grundlagen der Förderung (Begriffe, Fristen etc.): |
4. Durchführung und Förderfähigkeit von Maßnahmen |
5. Auszahlungsverfahren (Verwendungsnachweis) |
1. Antrag | ||
1.1 | Wann ist ein Unternehmen antrags- bzw. zuwendungsberechtigt? | |
1.2 | Wie kann ich einen Antrag stellen? mehr | |
1.3 | Besteht die Möglichkeit, meinen Antrag auch persönlich beim Bundesamt für Güterverkehr abzugeben? mehr | |
1.4 | Erhält das antragstellende Unternehmen eine Bestätigung über den Eingang des Förderantrages beim Bundesamt für Güterverkehr? mehr | |
1.5 | Kann ich sowohl einen Antrag auf De-minimis-Förderung als auch einen Antrag auf Förderung der Ausbildung und einen Antrag auf Förderung der Weiterbildung stellen? mehr | |
1.6 | Wie verfahre ich bei der Beantragung und Abrechnung für „mehrjährige Maßnahmen“? mehr | |
1.7 | Was ist unter einem Windhundverfahren zu verstehen? mehr | |
1.8 | Ich bin Mieter bzw. Leasingnehmer eines bzw. mehrerer schwerer Nutzfahrzeuge im Sinne der Förderrichtlinie. Ist mein Unternehmen antrags- und zuwendungsberechtigt? | |
2. Nachweis der Haltereigenschaft | ||
2.1 | Nach dem Wortlaut der Nummern 6.1.2 in Verbindung mit 3.1 der Förderrichtlinie Weiterbildung sind solche Unternehmen antragsberechtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Halter oder Eigentümer von zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Welche Voraussetzungen müssen diese Fahrzeuge erfüllen? mehr | |
2.2 | Welche Fahrzeugnachweise werden anerkannt? mehr | |
3. Grundlagen der Förderung (Begriffe, Fristen etc.): | ||
3.1 | Welche Zeitpunkte sind für die Förderfähigkeit einer Maßnahme ausschlaggebend? mehr | |
3.2 | Was ist der Bewilligungszeitraum? mehr | |
3.3 | Wie ist die neue Stichtagsregelung zu verstehen? mehr | |
3.4 | Ist mein Unternehmen ein KMU? mehr | |
4. Durchführung und Förderfähigkeit von Maßnahmen
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4.1 | Kann das Unternehmen mit den Weiterbildungsmaßnahmen schon vor Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen? | |
4.2 | Wann ist eine Weiterbildungsmaßnahme zuwendungsfähig? | |
4.3 | Welche Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen sind zuwendungsfähig? mehr | |
4.4 | Wann gilt eine Maßnahme als begonnen? mehr | |
4.5 | Wann ist eine Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt? | |
4.6 | Welche Auswirkungen hat es, wenn der Antragsteller nicht alle bewilligten Maßnahmen im Bewilligungszeitraum umsetzt? mehr | |
4.7 | Beschränkt sich die Förderfähigkeit auf festangestellte Beschäftigte des Unternehmens? mehr | |
5. Auszahlungsverfahren (Verwendungsnachweis) | ||
5.1 | In welcher Höhe werden Weiterbildungsteilnahmen gefördert? mehr | |
5.2 | Wann erfolgt die Auszahlung der bewilligten Zuwendung? | |
5.3 | Wie verfahre ich bei der Beantragung und Abrechnung für „mehrjährige Maßnahmen“? mehr |