Radnetz Deutschland
Im Hinblick auf das Bundesinteresse für die überregional bedeutsamen Radrouten wurde beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die „Geschäftsstelle Radnetz Deutschland“ eingerichtet. Die Geschäftsstelle übernimmt die Projektkoordination, Bereitstellung von Radverkehrsdaten, Zuschussgewährung und das Dachmarketing. Ziel ist dazu beizutragen, dass Deutschland zum Fahrradland für Alltag, Freizeit und Tourismus wird.
Aktuelles
![]() Antragsphase für Infrastruktur- und Marketingmaßnahmen gestartet Aufgrund der großen Nachfrage zum Webinar zum Förderprogramm ‚Ausbau und Erweiterung des Radnetzes Deutschland‘ findet am 19.04.2021 von 14:00 bis 15:00 Uhr ein Zusatztermin des Webinars statt. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier. |
Was ist der Hintergrund des Förderprogramms zum Ausbau und zur Erweiterung des Radnetzes Deutschland?
Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen beim Ausbau und der Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ zu einem sicheren, lückenlosen und attraktiven Radnetz mit dem Ziel, dessen Qualität und Bekanntheit zu steigern. Insgesamt stehen für die drei Schwerpunkte Infrastruktur, Marketing sowie Digitalisierung des Radnetzes Deutschland bis Ende 2023 bis zu 45 Millionen Euro zur Verfügung. Vor dem Hintergrund des Bundesinteresses an den länderübergreifend bedeutsamen Radrouten hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Förderprogramm für die Bereiche Infrastruktur und Marketing aufgesetzt.
Was ist das Radnetz Deutschland? Das Radnetz Deutschland besteht aus den zwölf D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit und dem Iron Curtain Trail (Europaradweg Eiserner Vorhang). |
Was wird gefördert?
Grundsätzlich förderfähig sind investive (infrastrukturelle) Maßnahmen sowie Marketingmaßnahmen an den zwölf D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit und dem Iron Curtain Trail. Andere Routen sind nicht förderfähig. Umgesetzt werden sollen Maßnahmen zum Ausbau und Erweiterung des Radnetz Deutschlands, die gezielt die Radinfrastruktur verbessern und die Attraktivität und Sicherheit erhöhen. Insbesondere sind dies:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit und der Ausbaubreite,
Sicherheitsmaßnahmen wie:
- Beseitigung von Gefahrenstellen,
- Schaffung von sicheren Querungsmöglichkeiten,
- Vermeidung von Mischverkehren mit Kraftfahrzeugen,
- erforderliche Streckenverlegungen,
- Fahrradabstellanlagen,
- Bau von Raststätten mit neuen modernen Standards aus dem Bereich Digitales und der E-Mobilität,
- Schaffung einer einheitlichen Wegweisung, mindestens gemäß dem FGSV-Standard,
- Zustandserfassungen der vorhandenen Infrastruktur,
- Marketingmaßnahmen sowie
- vergleichbare Maßnahmen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, welche die Maßnahmen auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung durchführen können.
Kennen Sie schon den Radroutenplaner?
www.radroutenplaner-deutschland.de
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Wie hoch ist die Förderung?
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 v. H., bei finanzschwachen Kommunen und nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 13. August 2020 strukturschwachen Regionen mit einem Höchstsatz in Höhe von bis zu 90 v. H. der förderfähigen Ausgaben.
Abweichend davon beteiligt sich der Bund befristet bis zum 31. Dezember 2021 an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 80 v. H. der förderfähigen Ausgaben und bei finanzschwachen Kommunen mit einem Höchstsatz von bis zu 100 v. H. der förderfähigen Ausgaben.
Die Gewährung der Förderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Bis wann müssen Anträge eingereicht werden?
Anträge für investive (infrastrukturelle) Maßnahmen sind bis zum 02.08.2021 einzureichen. Für nicht investive Maßnahmen (Marketingmaßnahmen) ist die Einreichungsfrist der 31.05.2021. Die Antragsprüfung erfolgt nach Ablauf der vorgenannten Fristen. Sofern nach den Antragsfristen noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist auch eine spätere Antragstellung möglich. In diesem Fall erfolgt eine gesonderte Information. Ende des Förderzeitraums für alle Maßnahmen ist der 31.12.2023.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in den FAQ im nachfolgenden Informationskasten. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle Radnetz Deutschland.
Daten & FaktenKontakt: 1. Antragstellung über das Förderportal des Bundes Hier geht es zum Förderportal des Bundes ‚easy Online‘ 2. Einsendung unterschriebener Antrag über eService-Portal des BAG (ACHTUNG: postalischer Versand entfällt!) Das eService-Portal des BAG finden Sie hier NÜTZLICHE HINWEISE in der ausführlichen Anleitung Vorlagen Informationen zum Förderprogramm Rechtsvorschriften EU-Verordnung 651/2014 |