Sonderprogramm "Stadt und Land"
Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ werden im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erstmals auch Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort finanziell unterstützt.
Die Attraktivität des Radverkehrs soll durch die Verbesserungen der Verkehrssicherheit und Bedingungen im Straßenverkehr sowohl in urbanen als auch ländlichen Räumen gesteigert werden, z. B. mittels sicherer und moderner Abstellanlagen, Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder durch Herstellung flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze.
Die Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern der Bundesrepublik Deutschland ist mit Gegenzeichnung aller Länder zum 22.12.2020 in Kraft getreten.
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