Lenk- und Ruhezeiten
Das BAG überwacht die Einhaltung des Fahrpersonalrechts, insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten. Es ist auch zuständig für die diesbezüglichen Bußgeldverfahren gegen ausländische Betroffene. Sofern sich der Wohn- oder Betriebssitz des Betroffenen in Deutschland befindet, erteilen die Verwaltungsbehörden der jeweiligen Bundesländer Auskünfte über die geltenden Bestimmungen. Wir haben für Sie die jeweiligen Ansprechpartner der Länder aufgelistet.
Das Bundesamt für Güterverkehr erteilt Auskünfte über seine Kontrollpraxis sowie über die von ihm konkret gegen ausländische Betroffene geführten Ordnungswidrigkeitenverfahren.
- Häufig gestellte Fragen zum Fahrpersonalrecht
- Einbau und Benutzung von Fahrtenschreibern bei Überführungsfahrten
- Häufig gestellte Fragen zum digitalen Fahrtenschreiber
- Häufig gestellte Fragen zur Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Werkstattkarte und Kontrollkarte
Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)