Ladungssicherung
Das Bundesamt hat gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe l) GüKG darüber zu wachen, dass die Rechtsvorschriften über die Ladung eingehalten werden. Den Wortlaut finden Sie in § 22 StVO. Einzelheiten über die sachgerechte Sicherung der Ladung können über folgenden Links abgerufen werden:
- Ladungssicherungs-Informations-System (LIS) der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
- BGL/BGF-Praxishandbuch „Laden und Sichern“
- Ladungssicherungshandbuch des GDV
- LadeGut- sicher ans Ziel - Gemeinsame Schwerpunktaktion der Unfallkassen, der Berufsgenossenschaften und des Verkehrssicherheitsrates