Inhalt der VUDat
Welche zu einem Verkehrsunternehmen in der VUDat gespeicherten Informationen allgemein zugänglich sind, ergibt sich aus § 2 Absatz 3 VUDat-DV.
Stand der VUDat
Die VUDat gibt den Stand des Vortages wieder.
Berichtigung und Löschung von Daten
Für die Richtigkeit und die Aktualität des öffentlich zugänglichen Inhalts der VUDat sind die Landesverkehrsbehörden verantwortlich (§ 6 Absatz 1 VUDat-DV). Das BAG übernimmt für die Richtigkeit der ihm übermittelten Daten keine Verantwortung.
Hinweise zur Berichtigung, Ergänzung oder Löschung Ihrer Daten richten Sie bitte ausschließlich an Ihre zuständige Landesverkehrsbehörde.
Wenn Sie eine Auskunft über Sie betreffende Inhalte der VUDat bzw. deren Korrektur wünschen, wenden Sie sich bitte an die angegebene bzw. die für Sie zuständige Landesverkehrsbehörde.