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Kurzprofil

Das BALM auf einen Blick

Das BALM ist eine selbstständige Bundesoberbehörde und erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich des Güterkraftverkehrs und Personenverkehrs.

Kurzprofil

Das BALM liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und umfasst ein breites Aufgabenspektrum:

• Kontroll- und Ahndungsaufgaben nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sowie Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
• Krisenmanagements und zivile Notfallvorsorge nach dem Verkehrsleistungsgesetz (VerkLG) und Verkehrssicherstellungsgesetz (VSG)
• Marktbeobachtung

Die Statistiken und Berichte, die das BALM im Rahmen der Marktbeobachtung erstellt, dienen als Grundlage für verkehrspolitische Entscheidungen und Gesetzesvorhaben im Bereich des Güterkraftverkehrs und Personenverkehrs.


Daneben ist das Bundesamt Bewilligungsbehörde für die folgenden Förderprogramme:

  • Güterkraftverkehr (De-minimis, „Ausbildung, Weiterbildung, Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge sowie Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte),
  • Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)
  • Radverkehr
  • ÖPNV-Modellprojekte
  • Zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS).

Die Behörde gliedert sich in eine Zentrale (Köln) sowie acht Außenstellen und drei Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben. Die Zentrale besteht aus sechs Abteilungen und 24 Referaten. In den Referaten werden Aufgaben wahrgenommen, deren einheitliche Bearbeitung für den gesamten Geschäftsbereich des Amtes notwendig und zweckmäßig ist.

Die Außenstellen sind in Sachbereiche gegliedert und für die Aufgaben zuständig, die eine enge Zusammenarbeit mit den Verkehrsbehörden der Länder oder Kontakte zu Unternehmen, Verbänden und anderen Stellen erfordern. Außerdem führen sie Prüfungen und Kontrollen vor Ort durch.

Die Außenstellen in Dresden, Erfurt, Hannover, Mainz, München, Münster, Schwerin und Stuttgart sind für die Durchführung von Straßenkontrollen, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Marktzugangsverfahren, Betriebskontrollen und für allgemeine dezentrale Verwaltungsaufgaben zuständig.

In den Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben in Bremen, Kiel und Saarbrücken werden ausschließlich ordnungsrechtliche Verfahren durchgeführt, vorrangig Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ausländische Betroffene. Für bestimmte Staaten erfolgt dies auch in Erfurt.

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