Bei Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei der zuständigen Polizeibehörde den Diebstahl zur Anzeige bringen und bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen Ersatz beantragen.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie
a) zu Beginn Ihrer Fahrt die Angaben über das von Ihnen gelenkte Fahrzeug ausdrucken und in den Ausdruck
- die Angaben eintragen, mit denen Sie identifiziert werden können (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), und Ihre Unterschrift anbringen,
- sowie unter den jeweiligen Zeichen die Zeiten eintragen, in denen Sie andere Arbeiten ausführten, Bereitschaft hatten, oder Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten eingelegt haben,
b) am Ende Ihrer Fahrt die Angaben über die vom Fahrtenschreiber aufgezeichneten Zeiten ausdrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten vermerken, in denen Sie seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt haben, Bereitschaft hatten oder eine Ruhepause eingelegt haben, und auf diesem Dokument die Angaben eintragen, mit denen Sie identifiziert werden können (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), und Ihre Unterschrift anbringen.
Sie dürfen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte für maximal 15 Kalendertage fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist. Sie müssen aber nachweisen, dass es nicht möglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.