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Betriebs-Kontrollen von dem BALM

Das Bundes-Amt für Logis-tik und Mobi-lität wird BALM abgekürzt.
Das BALM kontrolliert Arbeits-Betriebe.
Man sagt dazu auch:
Betriebs-Kontrollen.
Die Kontrollen sind für die Überwachung von Gesetzen.
Denn Arbeits-Betriebe müssen sich an einige Gesetze halten.

Die Gesetze für die Arbeits-Betriebe werden auch Bestimmungen genannt.
Das BALM kontrolliert die Bestimmungen.
Die Bestimmungen sind zu:

• dem Güter-Kraft-Verkehr.
• der Maut.

Die Überwachung von Arbeits-Betrieben wird auch Betriebs-Kontroll-Dienst genannt.
Der Betriebs-Kontroll-Dienst von der BALM kümmert sich um die Bereiche
:
• Güter-Kraft-Verkehrs-Gesetz.
Güter-Kraft-Verkehrs-Gesetz wird GüKG abgekürzt.
• Maut.

Zudem ist das BALM auch eine Bewilligungs-Behörde.
Bewilligungs-Behörde ist ein schweres Wort.
In Leichter Sprache bedeutet es soviel wie:
Das BALM unterstützt Arbeits-Betriebe mit Geld.
Dafür prüft das BALM Arbeits-Betriebe.

Die Unterstützung mit Geld nennt man auch:
• Zuwendungs-Verfahren.

Betriebs-Kontroll-Dienst und Maut
Das BALM macht regelmäßig Betriebs-Kontrollen.
Die von dem BALM kontrollierten Betriebe sind Verkehrs-Unternehmen.
Die Betriebs-Kontrollen gelten aber nur für Verkehrs-Unternehmen mit besonderen Aufgaben.

Die von dem BALM kontrollierten Verkehrs-Unternehmen sind:
• Fracht-Führer.
• Werks-Verkehr führende Arbeits-Betriebe.

Die Voraussetzungen für die von der BALM kontrollierten Verkehrs-Unternehmen stehen in dem GüKG.
Der Paragraph 7c aus dem GüKG erklärt die Voraussetzungen.
Das Zeichen für Paragraph geht so: §.
Manchmal muss das BALM helfen Vorfälle aufzuklären.
Das nennt man dann:
Sach-Verhalts-Aufklärungen.
Die Sach-Verhalts-Aufklärungen macht das BALM bei Eigentümern von Kraft-Fahrzeugen zu der Güter-Beförderung.
Eigentümer von Kraft-Fahrzeugen zu der Güter-Beförderung sind zum Beispiel:

• LKW-Vermieter.
• Kraft-Fahrzeug-Leasing-Anbieter.

Leasing ist so etwas Ähnliches wie mieten.
Zudem macht das BALM auch Kontrollen im Anschluss von Güter-Beförderungen.
Die Kontrollen betreffen dann zum Beispiel:

• Hersteller.
• Verkäufer.
• Käufer.
• Vermittler.

Betriebs-Prüfungen für Zuwendungs-Verfahren
Das BALM darf Betriebe mit bewilligten Zuwendungen kontrollieren.
Es wird also die Verwendung von dem bewilligten Geld zu der Unterstützung über-prüft.
Das BALM über-prüft dafür zum Beispiel:

• Bücher.
• Belege.
• sonstige Geschäfts-Unterlagen.

Zum Beispiel Verträge.
Zudem prüft das BALM die tatsächliche Anschaffung für die Zuwendung.
Die Anschaffung für die Zuwendung sind zum Beispiel:

• Gegenstände.
• Schulungen.

Das BALM kontrolliert die Verwendung der Zuwendung vor Ort.
Der Empfänger oder die Empfängerin der Zuwendung ist in bei den Betriebs-Kontrollen in der Mitwirkungs-Pflicht.
Mitwirkungs-Pflicht ist ein schweres Wort.

In Leichter Sprache bedeutet es:
Die Empfänger oder die die Empfänger der Zuwendung müssen helfen die Verwendung der Zuwendung nachzuweisen.
Dafür müssen zum Beispiel erforderliche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Und dem BALM müssen notwendige Auskünfte mitgeteilt werden.

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