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Bußgeldverfahren Güterverkehr Personenverkehr

Zuständigkeiten

Das BALM ist die zuständige Bußgeldbehörde bei Verstößen gegen Vorschriften im Straßenverkehr.
Die Außenstellen des Bundesamtes bearbeiten diese Ordnungswidrigkeiten dezentral.

Das BALM ist in folgenden Rechtsgebieten für Verstöße von gebietsfremden Betroffenen zuständig:

• Güterkraftverkehrsgesetz
• Personenbeförderungsgesetz
• Fahrpersonalgesetz
• Gefahrguttransportrecht
• Abfalltransportrecht
• Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Das BALM ist in folgenden Rechtsgebieten für Verstöße von gebietsansässigen Betroffenen zuständig:

• Güterkraftverkehrsgesetz
• Bundesstatistikgesetz
• Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Die Feststellungen werden an die entsprechenden Länderbehörden weitergeleitet, wenn das BALM nicht die zuständige Bußgeldbehörde ist.

Bei eigener Zuständigkeit bearbeitet das BALM Kontrollberichte des Straßenkontrolldienstes und der Polizei sowie Mitteilung anderer Behörden abschließend. Sofern erforderlich, werden ergänzende Ermittlungen durchgeführt. Die Betroffenen können sich zu den Beschuldigungen äußern. Nach Abschluss der notwendigen Ermittlungen ergeht regelmäßig ein Bußgeldbescheid.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wird eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen oder das Verfahren eingestellt. Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Für ein gerichtliches Verfahren ist das Amtsgericht Köln zuständig.

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