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Selbstanzeige Maut

Möglichkeit der Selbstanzeige:

Wenn Sie einmal versäumt haben, die erforderliche Maut rechtzeitig oder in der richtigen Höhe zu zahlen, können Sie die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes dem Bundesamt für Logistik und Mobilität nachträglich anzeigen bzw. anzeigen lassen. Sie beantragen mit der Anzeige die Nacherhebung der Maut.
Eine Selbstanzeige kann zudem dazu führen, dass Sie eine mildere Strafe erhalten. Hierfür müssen drei Voraussetzungen zutreffen:
Eine Geldbuße wegen eines Verstoßes im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 1 BFStrMG wird in den Fällen der fahrlässigen Begehung nicht festgesetzt, soweit

  • der Täter die Tat innerhalb einer Frist von zwei Werktagen schriftlich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität anzeigt oder eine solche Anzeige veranlasst;
  • die Tat noch nicht entdeckt ist;
  • der Täter in den letzten sechs Monaten nicht wegen eines Verstoßes gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verfolgt worden ist.

Sie haben versäumt, die Maut rechtzeitig oder in erforderlicher Höhe zu entrichten. Was tun?

You have neglected to pay the required toll on time or in the correct amount. What happens next?

Nie dokonali Państwo opłaty za przejazd w odpowiednim terminie lub w wymaganej wysokości. Co zrobić?

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