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Nationale Kontaktstelle

Die Nationale Kontaktstelle ist technisch ein Bestandteil der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat). Das Bundesamt und die zuständigen Länderbehörden tauschen hier relevante Informationen mit den Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf elektronischem Wege aus.

Nationale Kontaktstelle

Die Nationale Kontaktstelle gliedert sich dabei grundsätzlich in drei Bereiche:

1. Rechtsverletzungsmeldungen

Die Europäische Union hat einen Katalog mit verschiedenen Verstößen aus den relevanten Rechtsgebieten verabschiedet (Verordnung (EU) Nr. 403/2016). Solche Verstöße können zur Aberkennung der Zuverlässigkeit eines Verkehrsleiters führen. Sie unterscheiden sich dabei in drei verschiedenen Schweregraden.
Verstößt ein Verkehrsunternehmen in Deutschland gegen eine Verordnung des Katalogs und ist das Bußgeldverfahren rechtskräftig abgeschlossen, wird der Verstoß elektronisch an die zuständigen Genehmigungsbehörden des Niederlassungsmitgliedstaates übermittelt. Sie entscheiden daraufhin über die Aberkennung der Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters und über weitere Maßnahmen (z.B. Widerruf der Gemeinschaftslizenz). Dies geschieht in einem geregelten Verfahren nach nationalem Recht.


2. Verkehrsleitersuchanfrage

Wird einem Verkehrsleiter die Zuverlässigkeit aberkannt, die Geschäfte eines Güterkraft- oder Personenverkehrsunternehmens zu führen, hat die zuständige Genehmigungsbehörde dies zu erfassen. Es erfolgt über ein nationales Register (in Deutschland der VUDat).
Soll eine Person im In- oder Ausland als Verkehrsleiter eingesetzt werden, führt die zuständige Genehmigungsbehörde eine elektronische Abfrage über die Zuverlässigkeit durch. Die Behörde erhält darüber Auskunft aus den anderen nationalen Registern.


3. Lizenzsuchanfrage

Im Rahmen von Straßenkontrollen und Bußgeldverfahren kann die zuständige Behörde Auskünfte zum Status einer Gemeinschaftslizenz an die anderen nationalen Register erfragen.
So kann festgestellt werden, ob eine vorgelegte Gemeinschaftslizenz oder beglaubigte Abschrift noch gültig ist.

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